Untersuchungsberechtigungsschein in Saalfeld/Saale: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Saalfeld/Saale kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz - Abteilung 6 Arbeitsschutz · Bad Langensalza
Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza
115
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Thüringen ist.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Sie benötigen Ihren Personalausweis, Ihre Ausweis-PIN und die AusweisApp2.
Voraussetzungen
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung müssen Sie eine weitere ärztliche Untersuchung durchführen lassen (Nachuntersuchung). Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung können Sie sich erneut nachuntersuchen lassen, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind. Ohne diese Untersuchungen dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Bei den Untersuchungen wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Für diese Untersuchung werden benötigt: • ein Untersuchungsberechtigungsschein mit ID: Dieser dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben. • ein Erhebungsbogen: Dieser ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin ist keine Untersuchung erforderlich. Ihr früherer Arbeitgeber beziehungsweise Ihre frühere Arbeitgeberin muss Ihnen die Bescheinigung nach Beendigung Ihrer Beschäftigung aushändigen. Dies können Sie Ihrem neuen Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer neuen Arbeitgeberin vorlegen.
So läuft es ab
• Den Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines mit ID können Sie ab Mitte Januar online stellen. • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise. • Der Untersuchungsberechtigungsschein mit ID und der Erhebungsbogen werden auf Ihrem Handy, Tablet oder Laptop gespeichert und können nun ausgedruckt werden. • Diese Unterlagen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen. • Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie sich untersuchen lassen. • Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. • Diese Bescheinigung legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Bearbeitungsdauer
• Sie sind mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt. • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen. • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Gut zu wissen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Häufige Fragen
Was kostet „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Saalfeld/Saale?
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Saalfeld/Saale erledigen?
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Saalfeld/Saale online?
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Weitere Behördengänge in Saalfeld/Saale:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Untersuchungsberechtigungsschein (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.