Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Rheinbach: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Rheinbach bei: Jugendamt · Siegburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Rheinbach kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Jugendamt · Siegburg

Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

02241 133395

Stadt Rheinbach

Aachener Straße 16, 53359 Rheinbach

jugendamt@staadt-rheinbach.de

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen, • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

So läuft es ab

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein: • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson • polizeiliches Führungszeugnis • ärztliches Attest (über Masernschutz) Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

Gut zu wissen

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt, • ist auf 5 Jahre befristet, • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist im Bereich der Kindertagesbetreuung für die Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck zuständig. Die Städte im Kreisgebiet haben eigene Jugendämter. Zur Betreuung Ihres Kindes können Sie, alternativ oder ergänzend zu den Tageseinrichtungen für Kinder, auch die Kindertagespflege nutzen. Die Kindertagespflege bietet Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung. Dabei können die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes besonders berücksichtigt werden. Zudem stellt die Kindertagespflege für Kleinkinder einen sanften Einstieg in den Betreuungsalltag dar.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Rheinbach erledigen?
Zuständig ist: Jugendamt · Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Rheinbach online?
Für Rheinbach ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns