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Kirchenaustritt erklären in Reinbek: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Reinbek bei: Standesamt · Reinbek — Gebühr laut amtlicher Angabe: 20,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Reinbek

Standesamt · Reinbek

Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek

040 72750-567

standesamt@reinbek.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Voraussetzungen

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen. Für die Wirksamkeit des Kirchenaustritts ist es erforderlich, dass Sie persönlich im Standesamt vorsprechen. Vereinbaren Sie für hierfür bitte einen Termin: Termin vereinbaren Eine Ausnahme hiervon kann nur im Fall einer Bettlägerigkeit bzw. schwerer körperlicher Behinderung gemacht werden. In so einem Fall kann mit uns ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart werden. Falls dies auf Sie zutreffen sollte nehmen Sie bitte telefonisch (040 / 727 50 567) oder per E-Mail an standesamt@reinbek.de Kontakt mit uns auf. Für die Erklärung zum Kirchenaustritt ist lediglich der Personalausweis vorzulegen. Weitere Papiere wie Heirats-, Geburts- oder Taufurkunde benötigen wir nicht, es sei denn, es handelt sich um einen Kirchenaustritt eines unter 14-jährigen Kindes. Hier ist der Nachweis der Sorge für das Kind erforderlich, in Form einer Geburtsurkunde mit ggf. Sorgeerklärung oder einer Eheurkunde. Der Kirchenaustritt des unter 14-jährigen Kindes muss dann in jedem Fall von allen Sorgeberechtigten persönlich erklärt werden. Bei Kindern ab 12 Jahren ist zusätzlich auch das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Der Kirchenaustritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem der Kirchenaustritt erklärt wird. Von der Kirchensteuer sind Sie zum jeweils 1. des nächsten Monats befreit. Nach Ihrem Austritt leiten wir Ihre Erklärung an die Kirchenbehörden und Meldeämter weiter, von wo aus die weiteren Mitteilungen zur Bundeszentrale für Steuern erfolgen. Für den Kirchenaustritt entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro . Als Alternative zur persönlichen Austrittserklärung beim Standesamt gibt es im Bedarfsfall die Möglichkeit einer schriftlichen Kirchenaustrittserklärung. Diese ist nur rechtskonform, wenn sie öffentlich beglaubigt ist. Hierfür können Sie die Erklärung vor einem Notar Ihrer Wahl abgeben.

Gut zu wissen

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.

Wie stehen die Gebühren in Reinbek im Vergleich?

Reinbek20,00 €
Schleswig-Holstein20,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Reinbek?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Reinbek erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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