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Vaterschaftsanerkennung in Ravensburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Vaterschaftsanerkennung erledigen Sie in Ravensburg bei: Hauptamt, Sachgebiet Standesamt · Ravensburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Ravensburg

Hauptamt, Sachgebiet Standesamt · Ravensburg

Marienplatz 26, 88212 Ravensburg

Mo-Mi 08:00-16:00 · Do 08:00-17:30 · Fr 08:00-12:00 · Sa 10:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

0751 821393

standesamt@ravensburg.de

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien · Ravensburg

Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg

0751 85 3210

ju@rv.de

Ortsverwaltung Eschach, Standesamt · Ravensburg

Tettnanger Straße 363, 88214 Ravensburg

0751 7608 22

ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de

Ortsverwaltung Schmalegg, Standesamt · Ravensburg

Schenkenstraße 10, 88213 Ravensburg

0751 82 1901

ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de

Gebühren (amtlich)

beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig

Benötigte Unterlagen

• für die Erklärung des Vaters: • Personalausweis oder Reisepass des Vaters • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass) • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes • für die Zustimmung der Mutter: • Personalausweis oder Reisepass der Mutter • erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass) • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes • für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils): • Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen • beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

• Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater. • Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen. • Jede Beteiligte und jeder Beteiligte ist persönlich anwesend.

Gut zu wissen

Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

Häufige Fragen

Was kostet „Vaterschaftsanerkennung“ in Ravensburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig
Wo kann ich „Vaterschaftsanerkennung“ in Ravensburg erledigen?
Zuständig ist: Hauptamt, Sachgebiet Standesamt · Ravensburg, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Vaterschaftsanerkennung“ in Ravensburg online?
Für Ravensburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkannt werden?
Ja. Nach § 1594 Abs. 4 BGB ist die Anerkennung schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Das hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann.
Muss die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmen?
Ja. Nach § 1595 Abs. 1 BGB bedarf die Anerkennung der Zustimmung der Mutter; sie erklärt ihre Zustimmung persönlich vor der Urkundsperson, eine Erklärung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen (§ 1596 BGB). Sowohl die Anerkennung als auch die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Was kostet die Vaterschaftsanerkennung?
Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei. Beim Standesamt, Amtsgericht oder Notar können dagegen je nach Bundesland Gebühren anfallen. Die konkreten Angaben und Termin-Links für Ihre Stadt finden Sie in der Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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