Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Rastede: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Rastede kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung · Westerstede
Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
Gebühren (amtlich)
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten), • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen. • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist. • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug), • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Rastede — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
• Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber). • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen. • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören. • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein. Voraussetzung für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist, dass jede Wohnung/jedes Teileigentum von den anderen Wohnungen/von einem anderen Teileigentum und fremden Räumen baulich abgeschlossen ist und einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenraum, einem Flur oder einem anderen Vorraum hat. Es darf keine Verbindung zwischen den Eigentumseinheiten bestehen. Die Gemeinschaftseinrichtungen müssen für alle Eigentümer uneingeschränkt erreichbar sein. Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzlich Räume außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören (z. B. Abstellräume oder Kfz.-Stellplätze/Garagen), sofern diese kein eigenes Teileigentum darstellen.
So läuft es ab
• Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein. • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.
Gut zu wissen
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht). Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind. An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt. Die Umwandlung von Wohnungen in Wohnungseigentum oder von nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen zu Teileigentum (beispielsweise Garagen oder gewerbliche Nutzungen) macht die Vorlage einer sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt erforderlich. Sie wird auch benötigt, wenn ein Dauerwohnrecht für den Alteigentümer oder einen Dritten im Grundbuch als Dienstbarkeit gesichert oder bestellt werden soll.
Häufige Fragen
Was kostet „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Rastede?
Wo kann ich „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Rastede erledigen?
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Was ist der Aufteilungsplan?
Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?
Weitere Behördengänge in Rastede:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.