Amtliche Beglaubigung in Potsdam: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.
Zuständige Stelle in Potsdam
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter · Potsdam
Yorckstr. 22, 14467 Potsdam
Mo 10:00-18:00 · Di-Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 · Sa 08:00-12:00 · So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0331 2891111
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
Gebühren (amtlich)
2,50 Euro - für Unterschriften, Handzeichen 4,40 Euro je Seite - für Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen 4,40 Euro - für Zeugnisse (eine Seite) 6,50 Euro - für Zeugnisse (mehrseitig) 0,60 Euro - für Kopien bis DIN A3 (s/w) Hinweis: Auf Antrag kann eine Gebührenermäßigung für Schüler, Studenten und Auszubildende in Höhe von 50 % gewährt werden. Nachweis hierfür: z. B. Schülerausweis, Ausbildungsvertrag, Studentenausweis • bar • ec-Karte • Kreditkarte
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften. Beglaubigt werden Kopien von: • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen • Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen ( zur Vorlage bei einer Behörde ) • SV-Büchern • Schwerbehindertenausweisen • Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz" • Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz" • Führungszeugnisse • Zivildienstbescheinigungen • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland Nicht beglaubigt werden: • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar) • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind ( -> Beglaubigungsstellen für Auslandsbeglaubigungen der zuständigen Bundesländer) • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind ( -> zuständiges Konsulat - siehe unter Download / Links - Vertretungen anderer Staaten in Deutschland) • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher) • Führerscheine • Fahrzeugpapiere • Jagdscheine • Fischereischeine • Handwerkskarten • Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen) • Wehrdienst-Bescheinigungen • Bootsführerscheine / -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen) • zivilrechtliche Verträge • Kopien von Negativen • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden) • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten • Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
So läuft es ab
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden. Für die Beglaubigung von Schriftstücken , müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer
• Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden Schriftstücke. Durchschnittlich kann von einer Bearbeitungszeit von 10 Minuten ausgegangen werden. • Bei einer Vielzahl von Schriftstücken werden Termine für die Abholung vereinbart.
Gut zu wissen
Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung
Wie stehen die Gebühren in Potsdam im Vergleich?
| Potsdam | 2,50 € / 4,40 € / 6,50 € / 0,60 € |
| Brandenburg | 0,10 € – 6,50 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Potsdam?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Potsdam erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Potsdam online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Potsdam:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.