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Scheidung einreichen in Pirmasens: Gebühren, Unterlagen & Termin

Scheidung einreichen erledigen Sie in Pirmasens bei: Stadt Pirmasens.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Pirmasens

Stadt Pirmasens

Exerzierplatzstraße 17, 66953 Pirmasens

06331 84-00

info@pirmasens.de

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Gebühren (amtlich)

Es fallen Gerichts- und Anwaltsgebühren nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an. Der für die Gebührenhöhe maßgebliche Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten.

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Benötigte Unterlagen

• Antragsschrift bzw. Scheidungsantrag (von einer Anwältin oder einem Anwalt einzureichen) • Lichtbildausweis • Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift • Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift Möglicherweise benötigt Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin weitere Unterlagen von Ihnen. Es empfiehlt sich daher eine umfassende Rechtsberatung.

Voraussetzungen

Eine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.

So läuft es ab

Anwaltliche Beratung und Festsetzung des Scheidungsantrags • Wählen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin (nach Bedarf Anfrage bei der Rechtsanwaltskammeroder Antrag auf Beratungskostenhilfe) • Lassen Sie sich von Ihrem jeweiligen Anwalt oder Ihrer Anwältin rechtlich beraten • Erteilen Sie dem Anwalt oder der Anwältin Vertretungsvollmacht (wird von diesem/dieser vorbereitet) • Der Anwalt oder die Anwältin sendet Ihnen einen Entwurf des Scheidungsantrags, den Sie bestätigen müssen • Nun fordert Ihr Anwalt/ihre Anwältinbzw. das Gericht einenGerichtskostenvorschuss sowie gegebenenfalls den Vorschuss für das Anwaltshonorar, dass Sie überweisen müssen Im Gericht • Nach Zahlungseingangreicht der Anwalt oder die Anwältin den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengerichtein. • Das Gericht übersendet Ihrem Ehepartner den Scheidungsantrag und gibt ihm Gelegenheit,Stellungzu nehmen. • In der Regel übermittelt das Gericht Fragebögen an beide Eheleute, um den Versorgungsausgleich, wie beispielsweise Ansprüche auf Renten oder sonstige Altersversorgung,zu ermitteln. • Liegen die Auskünfte zu den Versorgungsanrechten vor,legt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest. • Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin vertritt Sie im Verfahren, ein Erscheinen beider Eheleute für eine persönliche Anhörung ist jedoch erforderlich. • Das Familiengericht fasst den Scheidungsbeschluss, wenn es der Überzeugung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Im Zusammenhang werden auch Folgesachen wie Versorgungsausgleich oder Sorgerecht für Kindergeregelt. • Sind beide Eheleute mit dem Ausgang einverstanden und anwaltlich vertreten, kann die Scheidung durch einen beidseitigen Verzicht auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel sofort rechtskräftig werden. Ansonsten wird der Scheidungsbeschluss einen Monat nach Verkündung rechtskräftig.

Fristen

Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten. Wenn Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung oder ggf. einen Prozess fehlen, dann empfiehlt sich ein Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht.

Gut zu wissen

Scheidung einer Ehe beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Scheidung einreichen“ in Pirmasens?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gerichts- und Anwaltsgebühren nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an. Der für die Gebührenhöhe maßgebliche Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten.
Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Pirmasens erledigen?
Zuständig ist: Stadt Pirmasens, Exerzierplatzstraße 17, 66953 Pirmasens. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Ja: Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich vor dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung jedoch ohne eigenen Anwalt zustimmen — bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt.
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB). Ohne Zustimmung des anderen gilt diese Vermutung erst nach drei Jahren Trennung. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur bei unzumutbarer Härte möglich (§ 1565 BGB).
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Örtlich zuständig ist vorrangig das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; ohne Kinder zählt unter anderem der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, wenn ein Ehegatte dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 FamFG). Das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht zeigt diese Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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