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Wohnsitz abmelden in Pinneberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Pinneberg bei: Stadt Pinneberg - Dezernat II - Bürgerbüro.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Pinneberg

Stadt Pinneberg - Dezernat II - Bürgerbüro

Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg

Mo, Di, Do 08:30-13:00, Di 14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)

04101 211-0

pf-buergerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de

Stadt Pinneberg - Sachgebiet Steuern

Am Rathaus 10, 25421 Pinneberg

04101 211-1330

pf-steuerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de

Benötigte Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers Personalausweis, Reisepass oder ausländische Pass, Wohnungsgeberbestätigung, beim gemeinsamen Zuzug von Personen mit nicht identischen Zuzugsadressen oder Zuzugsdaten auch eine Vollmacht von nicht anwesenden Personen und volljährigen Kindern - eine Zweitwohnung in derselben Stadt anzumelden ist untersagt -

Voraussetzungen

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge

Fortschritt

0 / 13 erledigt

Pflicht nach Einzug

Vor dem Umzug

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Familie

Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Pinneberg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Pinneberg - Dezernat II - Bürgerbüro, Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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