Amtliche Beglaubigung in Pinneberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Pinneberg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Stadt Pinneberg - Dezernat II - Bürgerbüro
Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg
Mo, Di, Do 08:30-13:00, Di 14:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)
04101 211-0
pf-buergerbuero@stadtverwaltung.pinneberg.de
Kreis Pinneberg - Fachdienst Gesundheit · Elmshorn
Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn
+49 4121 4502-0
info@kreis-pinneberg.de
Gebühren (amtlich)
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. Gebühr 3 Euro pro Dokument, ab dem 11. Exemplar 2 Euro pro Dokument, bei großem Aufwand erhöht sich die Gebühr auf bis zu 10 Euro, ausländische Beglaubigungen 6 Euro, Kopien DIN A4 0,50 Euro pro Stück, ab der 11. Kopie vom selben Original 0,20 Euro
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich: • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll. Originaldokumente
Gut zu wissen
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn: • sie die Urkunde selbst erstellt haben oder • wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt. Beglaubigung nur Dokumente welche zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sind.
Wie stehen die Gebühren in Pinneberg im Vergleich?
| Pinneberg | 3,00 € / 2,00 € / 10,00 € / 6,00 € |
| Schleswig-Holstein | 0,20 € – 20,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Pinneberg?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Pinneberg erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Pinneberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.