Amtliche Beglaubigung in Paderborn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Paderborn
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Bürgerservice Elsen · Paderborn
Am Schlengerbusch 27, 33106 Paderborn
Mo 8:00-12:30, 14:00-16:00 · Do 8:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)
+49 5251 88-11188
einwohneramt@paderborn.de
Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Bürgerservice Schloß Neuhaus · Paderborn
Bielefelder Straße 3, 33104 Paderborn
Mo-Do 07:30-12:30, Mo, Mi 14:00-16:00, Fr 07:30-12:00, Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
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Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt · Paderborn
Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG, 33102 Paderborn
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Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Einwohneramt geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen . Dabei sind die Originaldokumente unbedingt mit vorzulegen. Beglaubigungen können im Einwohneramt wohnortunabhängig vorgenommen werden. WICHTIG Das Dokument muss von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sein. Bitte überlassen Sie uns die Anfertigung der Kopien. Selbst hergestellte Kopien müssen wir mit den Originalen vergleichen, so dass dieser Zeitaufwand zu höheren Gebühren führt. Wir dürfen nur folgende Dokumente amtlich beglaubigen : Zum Beispiel • Zeugnisse, Diplome • Ausweisdokumente • Schwerbehindertenausweise • Unterschriften (siehe Einschränkungen im Bereich öffentliche Beglaubigungen) Wir sind nicht befugt öffentliche Beglaubigungen vorzunehmen: Dazu gehören insbesondere • Unterschriften für Vorsorge-/ Betreuungsvollmachten/ Patientenverfügungen (zuständig ist die Betreuungsstelle im Jugendamt der Stadt Paderborn) • Unterschriften für Rentenanträge (zuständig ist die Rentenstelle im Sozialamt der Stadt Paderborn) • Testamente, Erbscheine, Bürgschafts- und Schenkungsurkunden, Versicherungspolicen, Gesellschafterverträge (zuständig sind die Notare) • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte) • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig sind die Katasterämter) Nicht beglaubigen dürfen wir zudem: • Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden, hier stellt das zuständige Standesamt auf Antrag neue Urkunden aus) • Unterschriften auf Leerseiten (Hier könnten nachträglich Texte hinzugefügt werden.) • Einbürgerungsurkunden • Gerichtsentscheidungen, Gerichtsbeschlüsse Vorlage von Dokumenten im Ausland: Hierfür könnte eine Apostille erforderlich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold (siehe unter dem Punkt "Weiterführende Informationen").
Gut zu wissen
Unterschriften Beglaubigung
Häufige Fragen
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Paderborn erledigen?
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Paderborn online?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Paderborn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.