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Jagdschein beantragen in Osterode am Harz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Osterode am Harz bei: Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung — Gebühr laut amtlicher Angabe: 90,00 € / 60,00 € / 30,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Osterode am Harz kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen

Mo-Do 07:30-16:00 · Fr 07:30-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0551 525-0

info@landkreisgoettingen.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle. • Jagdschein für ein Jagdjahr: 90,00 Euro (60,00 Euro Jagdscheingebühr und 30,00 Euro Jagdabgabe) • Jagdschein für ein Jagdjahr ermäßigt: 20,00 Euro (12,50 Euro Jagdscheingebühr und 7,50 Euro Jagdabgabe) • Jagdschein für drei Jagdjahre: 220,00 Euro (130,00 Euro Jagdscheingebühr und 90,00 Euro Jagdabgabe) • Jagdschein für drei Jagdjahre ermäßigt: 52,50 Euro (30,00 Euro Jagdscheingebühr und 22,50 Euro Jagdabgabe) • Jugendjagdschein: 35,00 Euro (20,00 Euro Jagdscheingebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe) • Tagesjagdschein: 30,00 Euro (20,00 Euro Jagdscheingebühr und 10,00 Euro Jagdabgabe) • Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 35,00 Euro (20,00 Euro Jagdscheingebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe) • Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 85,00 Euro (40,00 Euro Jagdscheingebühr und 45,00 Euro Jagdabgabe) • Jahresjagdschein + Jahresfalknerjagdschein: 107,50 Euro (70,00 Euro Jagdscheingebühr und 37,50 Euro Jagdabgabe) • 3-Jahresjagdschein + 3-Jahresfalknerjagdschein: 267,50 Euro (155,00 Euro Jagdscheingebühr und 112,50 Euro Jagdabgabe) Ausstellung einer Zweitschrift: 25,00 Euro Verwaltungsgebühr Die Jagdabgabe steht dem Land zu und ist zur Förderung jagdlicher Zwecke zu verwenden. Die oberste Jagdbehörde veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Einnahmen aus der Jagdabgabe und deren Verwendung. Bitte nutzen Sie bei der Begleichung der Gebühren folgende Zahlungsmöglichkeit: Banküberweisung unter Angabe der Personenkontonummer.

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Benötigte Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines: • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung) • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung) • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung. Darüber hinaus werden (optional) benötigt: Erstausstellung Jagdschein • Legitimationsmittel bei Erstausstellung oder Wohnsitzwechsel • bei persönlichem Besuch: gültiger Ausweis, oder Reisepass mit Meldebestätigung • bei postalisch eingereichtem Antrag: aktuelle Meldebestätigung Verlängerung Jagdschein • Vorhandene/r Jagdschein/e • Optional: Passbild, wenn ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss • Optional: Bescheinigung für das Ausstellen eines Jagdscheines zur ermäßigten Gebühr Zweitschrift • Aktuelles Lichtbild • Verlustanzeige

Gut zu wissen

Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen. Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung. Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen. Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten. Wer die Jagd ausüben will, muss mindestens 16 Jahre alt sein, erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

Wie stehen die Gebühren in Osterode am Harz im Vergleich?

Osterode am Harz90,00 € / 60,00 € / 30,00 € / 20,00 €
Niedersachsen7,50 € – 350,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Osterode am Harz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle. • Jagdschein für ein Jagdjahr: 90,00 Euro (60,00 Euro Jagdscheingebühr und 30,00 Euro Jagdabgabe) • Jagdschein für ein Jagdjahr ermäßigt: 20,00 Euro (12,50 Euro Jagdscheingebühr und 7,50 Euro … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Osterode am Harz erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Jagdschein beantragen“ in Osterode am Harz online?
Für Osterode am Harz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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