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Wohnsitz anmelden / ummelden in Osterholz-Scharmbeck: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Osterholz-Scharmbeck bei: Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Osterholz-Scharmbeck

Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck

Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck

04791 17333

service@osterholz-scharmbeck.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben • Wohnungsgeberbestätigung • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei: • aus dem Ausland zugezogenen Personen: • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) • betreuten Personen: • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • Personen, die nicht selbst erscheinen können: • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Osterholz-Scharmbeck — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie der Meldebehörde ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Gut zu wissen

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern. Allgemeine Informationen Seit dem 01. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Alle zuziehenden Personen müssen bei der Anmeldung den gültigen Personalausweis und/oder den Reisepass vorzulegen. Neu ist die Vorlage einer Bestätigung des Wohnungsgebers über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein bundeseinheitliches Formular, das den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers enthält, ferner das Datum des Ein- oder Auszugs, die Anschrift der Wohnung und die Namen der meldepflichtigen Personen. Wohnungsgeber ist derjenige, der eine Wohnung einer anderen Person willentlich zur Benutzung überlässt. Dies ist in der Regel der Wohnungseigentümer oder die vom Eigentümer beauftragte Person oder Stelle (Hausverwaltung). Für Untermieter ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Osterholz-Scharmbeck?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Osterholz-Scharmbeck erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck, Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Osterholz-Scharmbeck online?
Für Osterholz-Scharmbeck ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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