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Wohngeld beantragen in Offenbach am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Offenbach am Main bei: Verwaltung Stadt Offenbach - Wohnungsamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Offenbach am Main

Verwaltung Stadt Offenbach - Wohnungsamt

Herrnstraße 61, 63065 Offenbach am Main, St.

069 80652871

wohnungsamt@offenbach.de

Wohnungsamt · Offenbach am Main

Herrnstraße 61, 63065 Offenbach am Main, St.

069 80652871

wohnungsamt@offenbach.de

Benötigte Unterlagen

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es aufgrund des hohen Antragsaufkommens zu längeren Bearbeitungszeiten. Bitte sehen Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bitten um Ihr Verständnis

Gut zu wissen

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Achtung: Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. Wie verändern sich die Ansprüche? Die Ansprüche verändern sich dahingehend, dass das Wohngeld für praktisch alle bisherigen Bezieher erhöht wird und weitere Haushalte erstmalig einen Anspruch haben. Dies wird durch mehrere Faktoren erreicht: 1.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Offenbach am Main erledigen?
Zuständig ist: Verwaltung Stadt Offenbach - Wohnungsamt, Herrnstraße 61, 63065 Offenbach am Main, St.. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Offenbach am Main online?
Für Offenbach am Main ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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