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Aufenthaltstitel verlängern in Oberursel (Taunus): Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Oberursel (Taunus) bei: Hochtaunuskreis - Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen · Bad Homburg v. d. Höhe.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Oberursel (Taunus) kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Hochtaunuskreis - Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen · Bad Homburg v. d. Höhe

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe

06172 999-0

auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de

Gebühren (amtlich)

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis: - für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 - für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Hinweis: Die Gebühr für die Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) beträgt EUR 67,00.

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Benötigte Unterlagen

- Gültiger Reisepass - Aktueller Aufenthaltstitel - Aktuelles biometrisches Foto - Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag - Nachweis, dass Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist (u.a. Mietvertrag) - Nachweis Ihrer Krankenversicherung - Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wenn diese bereits abgelaufen ist) - Zustimmung der personensorgeberechtigten Person zum verlängerten Aufenthalt, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - Ggf. Nachweis, dass der Integrationskurs absolviert wurde oder die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist

Voraussetzungen

Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aus- und Weiterbildung verfügen, deren Gültigkeit bald endet, müssen Sie rechtzeitig die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung zu erfüllen. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bei Fortbestehen des Ausbildungs- oder Weiterbildungsverhältnisses und einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluss bis zum Ende der Aus- oder Weiterbildung verlängert werden. Für die gesamte Dauer der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung ist die Lebensunterhaltssicherung nachzuweisen Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Fortbestand hat. Dies prüft die Ausländerbehörde in einem internen Verfahren und holt die Zustimmung bei Bedarf erneut ein. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde. Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet. Ihre Gültigkeit richtet sich im Regelfall nach der verbliebenen Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung. Soweit Sie bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis verpflichtet wurden, an einem Integrationskurs teilzunehmen, müssen sie nachweisen, dass Sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Wenn Sie den Integrationskurs noch nicht absolviert haben, kann die Ausländerbehörde die Verlängerung ablehnen oder die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr verlängern bis Sie den Kurs erfolgreich abgeschlossen haben oder ein Nachweis erbracht wurde, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Sollten Sie das 18.

So läuft es ab

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen, bevor Ihr aktueller Aufenthaltstitel abläuft. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt: • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Antragsstellung anbietet. Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin). • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin). • Muss die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erneuert werden, holt die Ausländerbehörde diese i.d.R. in einem verwaltungsinternen Verfahren ein. • Ihre Aufenthaltserlaubnis wird anschließend entweder verlängert oder Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid. • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird Ihr aktueller elektronischer Aufenthaltstitel (eAT-Karte) erneuert. Für die Erneuerung werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen. Außerdem müssen Sie eine Unterschrift leisten. • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dauert etwa sechs bis acht Wochen

Gut zu wissen

Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken verlängern

Häufige Fragen

Was kostet „Aufenthaltstitel verlängern“ in Oberursel (Taunus)?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Verlängerung Aufenthaltserlaubnis: - für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 - für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Oberursel (Taunus) erledigen?
Zuständig ist: Hochtaunuskreis - Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen · Bad Homburg v. d. Höhe, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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