Bürgergeld beantragen in Oberkirch: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Oberkirch kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Ortenau Jobcenter · Offenburg
Lange Straße 51, 77652 Offenburg
0781/805-9331
arbeitsfoerderung@ortenaukreis.de
Benötigte Unterlagen
• Antragsformulare • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge) • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge) • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
Voraussetzungen
• Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie • mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können und • mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht haben. Wenn Sie nach 1963 geboren sind, liegt diese bei 67 Jahren. Sind Sie vor 1964 geboren, können Sie die für Sie geltende Altersgrenze in der Tabelle in § 7a Sozialgesetzbuch II (SGB II) nachschauen. • Sie sind hilfebedürftig. Das heißt, dass Sie Ihren eigenen notwendigen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mithilfe anderer beziehungsweise vorrangiger Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag) bestreiten können. • Sie haben keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (zum Beispiel Wohngeld) oder anderen Personen, wie beispielsweise gegen geschiedene Ehepartner oder den Vater oder die Mutter Ihres Kindes. • Sie leben in der Bundesrepublik Deutschland.
So läuft es ab
Um weiterhin Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter. Das geht auch online. Die Weiterbewilligung von Bürgergeld schriftlich beantragen: • Die Antragsvordrucke können Ihnen zugesendet werden, wenn Sie dies zum Beispiel in einem Telefonat oder per E-Mail wünschen. Sie finden die Antragsvordrucke auch im Internet. • Füllen Sie die Antragsunterlagen auf Bürgergeld aus. Hierbei können Sie Hilfe im Jobcenter bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen, die in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. • Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab. • Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag auf Weiterbewilligung. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt. Bürgergeld online beantragen: • Rufen Sie den Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld einfach und bequem auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf. • Folgen Sie den Anweisungen und Ausfüllhinweisen und füllen Sie den Antrag online aus. • Falls Sie schon Nachweise zu Ihrem Antrag haben, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch. Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später nachholen oder wenn Ihr Jobcenter Sie dazu auffordert. • Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post oder online mitgeteilt.
Gut zu wissen
Bürgergeld wird im Regelfall für sechs beziehungsweise zwölf Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden. Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung des Sozialstaats für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht Ihnen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Gleichzeitig erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten. Wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Die Jobcenter unterstützen Sie dabei.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Bürgergeld beantragen“ in Oberkirch erledigen?
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Wirkt der Antrag rückwirkend?
Kann ich den Antrag online stellen?
Weitere Behördengänge in Oberkirch:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bürgergeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.