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Kindergeld beantragen in Nürnberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kindergeld beantragen erledigen Sie in Nürnberg bei: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit · Nürnberg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Nürnberg

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit · Nürnberg

Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg

Bundesagentur für Arbeit (BA), Hotline der Familienkasse

+49 800 4555533

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Benötigte Unterlagen

Für den Kindergeldantrag benötigen Sie: • die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder, • die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt und • eventuell zusätzliche Unterlagen, beispielsweise: • Nachweis der Schul- oder Berufsausbildung des Kindes oder • Nachweis der Behinderung

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten: • Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden so veranlagt. Dies gilt auch für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Ein inländischer Wohnsitz ist nicht zwingend erforderlich. • Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die ab August 2019 nach Deutschland ziehen, gelten weitere Voraussetzungen. Ab dem 4. Monat ab Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie • selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig sind • arbeitsuchend oder unfreiwillig arbeitslos sind • ihr Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen ableiten können • über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen oder • ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben. • Sie sind zwar nicht Staatsbürgerin oder Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz, aber besitzen eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen bestimmten anderen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder • Sie sind anerkannter Flüchtling oder asylberechtigt. Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten: • Ihr Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt grundsätzlich in Deutschland oder in einem anderen EU- beziehungsweise EWR-Staat oder in der Schweiz haben.

So läuft es ab

Sie können Kindergeld online über die eServices der Familienkasse beantragen. Nachweise können Sie dort direkt hochladen. Die Daten werden an die Familienkasse übermittelt. Sie können Ihren Kindergeldantrag auch schriftlich einreichen. Für eine Online-Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis: • Öffnen Sie die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den Online-Antrag auf. Für die Authentifizierung über die BundID brauchen Sie entweder • einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder • eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder • einen elektronischen Aufenthaltstitel oder • ein ELSTER-Zertifikat. • Füllen Sie den Online-Antrag aus. Der vollständig ausgefüllte Online-Antrag wird an die Familienkasse übermittelt. • Bei dem Antrag auf Kindergeld ab Geburt und für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit können Sie zusätzlich Nachweise hochladen und an die Familienkasse übermitteln. Für eine schriftliche Antragstellung: Wenn Sie keine Online-Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken.

Gut zu wissen

Die Zahlung des Kindergeldes ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Sie bekommen für jedes Kind 259,00 EUR. Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, höchstens aber bis zum 25. Geburtstag: • Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn • Ihr Kind nicht erwerbstätig ist und • arbeitsuchend gemeldet ist. • Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn • Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule, Berufsausbildung oder Studium) befindet, • Ihr Kind sich in einer maximal 4 Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung, • Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, • Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert, • Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht allein finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss hierfür vor dem 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht allein finanziell versorgen kann. Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt.

Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?

Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):

Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kindergeld beantragen“ in Nürnberg erledigen?
Zuständig ist: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit · Nürnberg, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kindergeld beantragen“ in Nürnberg online?
Für Nürnberg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Festgesetztes Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist (§ 70 Abs. 1 EStG). Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst bald nach der Geburt oder nach Eintritt der Anspruchsvoraussetzungen.
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Grundsätzlich wird ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Befindet es sich in Berufsausbildung oder Studium, verlängert sich das bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Abs. 4 EStG). Kann sich ein Kind wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten, gilt keine Altersobergrenze — vorausgesetzt, die Behinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten.
Kann ich Kindergeld online beantragen?
Ja. Nach § 67 EStG ist die elektronische Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse die gesetzliche Regelform; alternativ ist ein schriftlicher, eigenhändig unterschriebener Antrag möglich. Voraussetzung für den Anspruch ist zudem, dass Elternteil und Kind durch ihre Steuer-Identifikationsnummer identifiziert werden (§§ 62, 63 EStG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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