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Führungszeugnis beantragen in Neustadt an der Weinstraße: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führungszeugnis beantragen erledigen Sie in Neustadt an der Weinstraße bei: Bürgerbüro · Neustadt an der Weinstraße — Gebühr laut amtlicher Angabe: 13,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Neustadt an der Weinstraße

Bürgerbüro · Neustadt an der Weinstraße

Hindenburgstraße 9 a, 67433 Neustadt an der Weinstraße

06321 855-1855

buergerbuero@neustadt.eu

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

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Benötigte Unterlagen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Voraussetzungen

Sie benötigen ein einfaches Führungszeugnis? Dann müssen Sie dies bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde beantragen.

So läuft es ab

Sie müssen den Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde stellen. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können einige Tage in Anspruch nehmen. Das einfache Führungszeugnis kann auch im Online-Verfahren direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Gut zu wissen

Allgemeines: Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen: • das private Führungszeugnis (für private Zwecke) • das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde) Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

Wie stehen die Gebühren in Neustadt an der Weinstraße im Vergleich?

Neustadt an der Weinstraße13,00 €
Rheinland-Pfalz13,00 €
Deutschland (10.052 Städte)13,00 € – 17,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führungszeugnis beantragen“ in Neustadt an der Weinstraße?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führungszeugnis beantragen“ in Neustadt an der Weinstraße erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Neustadt an der Weinstraße, Hindenburgstraße 9 a, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führungszeugnis beantragen“ in Neustadt an der Weinstraße online?
Für Neustadt an der Weinstraße ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzlich bestimmte Verurteilungen, die für Tätigkeiten mit Minderjährigen relevant sind, und wird nur mit Aufforderung der Stelle beantragt, die es verlangt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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