Wohnsitz abmelden in Neuss: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Neuss
Außenstelle Norf · Neuss
Vellbrüggener Str. 29 - 31, 41469 Neuss
Mo 14:00-16:00 · Di, Mi, Fr 08:30-12:30 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
02131 90-3232
buergeramt@stadt.neuss.de
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Bürgerservice · Neuss
Markt 2, 41460 Neuss
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Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen. Auszug aus einer in Neuss gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet.
So läuft es ab
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei. Die Abmeldung kann persönlich vor Ort oder online erfolgen. Die Beantragung vor Ort ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Vereinbaren Sie hier einen Termin. Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache sofort. Über den Postweg in der Regel eine Woche.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden. Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, • die ins Ausland verziehen oder • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben. Wird eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes abzumelden. Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung nach vorheriger Terminvereinbarung auch an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. zur Online-Terminvergabe
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Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.