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Amtliche Beglaubigung in Neuruppin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Neuruppin bei: Sachgebiet Bürgerservice · Neuruppin.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Neuruppin

Sachgebiet Bürgerservice · Neuruppin

Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin

03391 355-111

buergerbuero@stadtneuruppin.de

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Benötigte Unterlagen

Voraussetzung: • das Original wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt • die Beglaubigung wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften: Die Kopie wird von uns selbst gefertigt. Mit der Beglaubigung, d.h. Stempel, Dienstsiegel und Unterschrift bestätigen wir, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Echtheit des Originals wird damit jedoch nicht bestätigt. Es werden z.B. Schul-, Hochschul-, und Berufsabschlusszeugnisse, Zertifikate, Personalausweise und Reisepässe beglaubigt. Schriftstücke in einer anderen Sprache können von uns nicht beglaubigt werden. Weitere Ausnahmen, die nicht beglaubigt werden: • Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde) • Generalvollmachten • Eidesstattliche Versicherung • private Verträge • andere Dokumente wie Schwerbehindertenausweis, Jagd- und Fischereischein, Führerschein, ausländische Pässe Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar oder andere Einrichtungen, die Beglaubigungen durchführen dürfen. Die Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten . Unterlagen: amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: • Personalausweis oder Reisepass • entsprechende Originale • bei Bevollmächtigung: Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten Gebühren: Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: 2,70 Euro pro Beglaubigung Bearbeitungszeit: Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen: • bis zu 3 Beglaubigungen: sofort • mehr als 3 Beglaubigungen: 1 - 2 Tage

Gut zu wissen

Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Neuruppin erledigen?
Zuständig ist: Sachgebiet Bürgerservice · Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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