Waffenbesitzkarte beantragen in Neunkirchen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Neunkirchen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Landkreis Neunkirchen - Dezernat IV - Abteilung Kreispolizeibehörde - Sachgebiet Jagd und Waffen · Ottweiler
Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler
+49 6824 906-1205
jagdundwaffen@landkreis-neunkirchen.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Auszug aus dem Vereinsregister • Sachkundenachweis (verantwortliche Person) • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort • wenn unter 25 Jahren: fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person
Voraussetzungen
• Der Verein muss im Vereinsregister eingetragen sein. • Die verantwortliche Person muss mindestens 21 Jahre alt sein. Wenn die verantwortliche Person unter 25 Jahre alt ist, wird diese von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis über ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis muss die verantwortliche Person selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken. • Die verantwortliche Person muss waffenrechtlich zuverlässig sein. Als waffenrechtlich unzuverlässig kann die verantwortliche Person unter anderem eingeschätzt werden, • wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden ist oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation war bzw. diese unterstützt hat. • wenn angenommen werden kann, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwendet oder unsachgemäß damit umgeht, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahrt oder Personen überlässt, die dazu nicht berechtigt sind. • wenn sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam war. • wenn sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen hat. • Die verantwortliche Person muss persönlich geeignet sein. Als persönlich nicht geeignet kann die verantwortliche Person unter anderem eingeschätzt werden, wenn • sie geschäftsunfähig ist. • sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist. • sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leidet. • angenommen werden kann, dass sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren kann oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass sie andere oder sich selbst gefährdet. • Die verantwortliche …
So läuft es ab
Sie müssen die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Gut zu wissen
Wollen Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen für einen schießsportlichen Verein erwerben, können Sie beantragen, dass die hierfür erforderliche Waffenbesitzkarte nicht Ihnen persönlich, sondern dem Verein ausgestellt wird. Sie müssen hierfür eine verantwortliche Person benennen, die waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sein muss sowie die erforderliche Sachkunde nachweisen kann. Diese Person muss nicht vertretungsberechtigt sein, d.h. beispielsweise kein Mitglied des Vorstands. Scheidet die verantwortliche Person aus dem Verein aus, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen und innerhalb von 2 Wochen eine neue verantwortliche Person benennen. Ansonsten entzieht Ihnen die zuständige Behörde die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte). Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen, muss der Verein Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein und im Vereinsregister eingetragen sein. Außerdem müssen Sie die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen. Die von Ihnen benannte verantwortliche Person muss • das entsprechende Alter haben sowie • waffenrechtlich zuverlässig und, • persönlich geeignet sein sowie • ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nachweisen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Waffenbesitzkarte beantragen“ in Neunkirchen erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Führen?
Was bedeuten grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarte?
Welche Voraussetzungen gelten für die WBK?
Weitere Behördengänge in Neunkirchen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Waffenbesitzkarte beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.