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Wohngeld beantragen in Neumünster: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Neumünster bei: Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Neumünster

Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Großflecken 59, 24534 Neumünster

+49 4321 942-0

soziale-hilfen@neumuenster.de

Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören: • Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel: • Hilfe zum Lebensunterhalt • Sozialgeld • Grundsicherung im Alter • Grundsicherung bei Erwerbsminderung • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • Verdienstbescheinigung • erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen • aktuelle Bescheide zum Beispiel über: • Rentenbezüge • Arbeitslosengeld I • Kurzarbeitergeld • Übergangsgeld • Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen, • bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel: • Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden • BAföG-Bescheid • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums • Krankenversicherungsnachweis • Nachweis über Renten oder Lebensversicherung • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen • Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen • Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten • EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte • Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise: • Eigentumsnachweis • Grundbuchauszug • Kaufvertrag • Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst • Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel • Fremdmittelbescheinigung • letzter Zahlungsbeleg • gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan • Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten • Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen • gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung • Wohnflächenberechnung • gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld

Voraussetzungen

Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als • Mietzuschuss oder als • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. • Weitergehende Informationen wie Wohngeld-Proberechner, Formulare und Anträge sowie zu Bildung & Teilhabe finden Sie auf der Seite "Wohngeld-Behörde" . Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Antrag online stellen: • Mietzuschuss (für Mieter) Erstantrag Weiterleistungsantrag Erhöhungsantrag Änderungsmitteilung • Lastenzuschuss (für Eigentümer) Erstantrag Weiterleistungsantrag Erhöhungsantrag Änderungsmitteilung Telefonische Sprechzeiten, an denen der direkte Ansprechpartner erreicht werden kann : • wochentags (außer mittwochs) in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr • sowie montags, dienstags und donnerstags auch von 14:00 bis 15:00 Uhr

So läuft es ab

• Sie stellen Ihren Weiterleistungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben. • Die Behörde prüft Ihren Weiterleistungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu. • Im Falle einer Weiterbewilligung wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Gut zu wissen

Wohngeld Weiterleistung beantragen

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Neumünster erledigen?
Zuständig ist: Stadt Neumünster - Fachdienst Soziale Hilfen - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen, Großflecken 59, 24534 Neumünster. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Neumünster online?
Für Neumünster ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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