Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Neufahrn bei Freising: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Neufahrn bei Freising kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Landratsamt Freising
Landshuter Str. 31, 85356 Freising
Mo, Di, Mi, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
+49 8161 600-0
poststelle@kreis-fs.de
Gebühren (amtlich)
Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
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Sie müssen die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Baubehörde beantragen.
Gut zu wissen
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Wie stehen die Gebühren in Neufahrn bei Freising im Vergleich?
| Neufahrn bei Freising | 150,00 € |
| Bayern | 150,00 € |
| Deutschland (8.107 Städte) | 5,00 € – 500,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Neufahrn bei Freising?
Wo kann ich „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Neufahrn bei Freising erledigen?
Geht „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Neufahrn bei Freising online?
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Was ist der Aufteilungsplan?
Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?
Weitere Behördengänge in Neufahrn bei Freising:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.