Verkehrswertgutachten beantragen in Mühlhausen/Thüringen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Mühlhausen/Thüringen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zweigstelle Leinefelde-Worbis - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Leinefelde-Worbis
Franz-Weinrich-Str. 24, 37339 Leinefelde-Worbis
0361 574114-200
gutachter.leinefelde-worbis@tlbg.thueringen.de
Gebühren (amtlich)
Gebühren werden gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGA) erhoben. Die Gebühren eines Gutachtens über unbebaute/bebaute Grundstücke setzen sich aus einer Grundgebühr und einer vom ermittelten Verkehrswert abhängigen Gebühr, zuzüglich der Umsatzsteuer und eventueller Auslagen zusammen. • Gutachten über unbebaute Grundstücke nach § 193 Abs. 1 des BauGB • 75 v. H. der Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2 der ThürVwKostOGA • Gutachten über bebaute Grundstücke nach § 193 BauGB • Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2 der ThürVwKostOGA Anlage 2: Verkehrswert in Euro Grundbetrag in Euro Anteil vom Verkehrswert bis 250.000 1.100 0,58 Prozent bis 500.000 1.850 0,28 Prozent bis 1.000.000 2.250 0,20 Prozent bis 2.500.000 2.950 0,13 Prozent über 2.500.000 4.700 0,06 Prozent
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis und Grundbuchauszug des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie weitere Informationen über Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen.
Voraussetzungen
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie • Grundstückseigentümer, • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte, • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, sind. Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden, • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder • Gerichte und Justizbehörden es beantragen.
So läuft es ab
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Im Zuge der Bearbeitung werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses relevante Unterlagen von anderen Behörden sowie vom Antragsteller angefordert. Diese dienen der Ermittlung der rechtlichen Gegebenheiten und der tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsgegenstandes. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, vereinbart die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit dem Antragssteller/Eigentümer einen Termin zur Besichtigung des Bewertungsobjektes. Dieser Termin dient der Vorbereitung der Wertermittlung, insbesondere werden Daten für die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung sowie Gebäudemaße erhoben. Im Anschluss daran wird in einer Sitzung des Gutachterausschusses der Verkehrswert des besichtigten Bewertungsobjekts ermittelt und beschlossen. Im Nachgang wird das Gutachten in der Geschäftsstelle ausgearbeitet und mit der Kostenentscheidung dem Antragsteller/Eigentümer übermittelt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt u. a. vom Wertermittlungsobjekt und vom Antragsvolumen in den Geschäftsstellen ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Gut zu wissen
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 Baugesetzbuch). Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften werden auf Antrag durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken erstattet. Verkehrswertgutachten werden u. a. auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige erstellt. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem nachstehenden Link.
Häufige Fragen
Was kostet „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Mühlhausen/Thüringen?
Wo kann ich „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Mühlhausen/Thüringen erledigen?
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Weitere Behördengänge in Mühlhausen/Thüringen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verkehrswertgutachten beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.