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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Mönchengladbach: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Mönchengladbach bei: Führerscheinangelegenheiten · Mönchengladbach. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Mönchengladbach

Führerscheinangelegenheiten · Mönchengladbach

Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach

02161 25-0

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren sind individuell verschieden und im Einzelfall zu erfragen. Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.

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Voraussetzungen

Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle zu stellen. Das für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebene Mindestalter entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung (Stand 31.01.2020): 15 Jahre - Klasse AM 16 Jahre - Klasse A1, L und T 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE Nähere Auskünfte zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen erteilen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Führerscheinstelle. Die Fahrerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der/die Antragsteller/in geeignet ist. Werden der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt, die zu Bedenken Anlass geben, hat sie die zur Klärung erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehören insbesondere Fahreignungsbegutachtungen auf Kosten des/der Betroffenen. Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: • Klassen A, A1, B, BE, M, L und T gelten unbefristet. • Klassen C1 und C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für fünf Jahre. • Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE für fünf Jahre.

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mönchengladbach?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren sind individuell verschieden und im Einzelfall zu erfragen. Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mönchengladbach erledigen?
Zuständig ist: Führerscheinangelegenheiten · Mönchengladbach, Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Mönchengladbach online?
Für Mönchengladbach ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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