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Amtliche Beglaubigung in Minden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Minden bei: Bürgerbüro · Minden — Gebühr laut amtlicher Angabe: 20,00 € / 3,50 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Minden

Bürgerbüro · Minden

Besucheranschrift: Stadthaus am Großen Domhof (Erdgeschoss), Großer Domhof 2, 32423 Minden

+49 571 89-888

buergerbuero@minden.de

Gebühren (amtlich)

Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Wenn wir für Sie kopieren (inklusive Kopiergebühr): 20 € pro Dokument 3,50 € pro Unterschrift Das kürzen der vorgelegten Dokumente oder eine Anfertigung einer doppelseitigen Kopie um Gebühren zu sparen ist nicht möglich. Die Dokumente sind vollständig zu beglaubigen. Auf Antrag kann bei Vorliegen von Bedürftigkeit ganz oder teilweise auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden, hierbei kommt es auf die Menge der zu beglaubigenden Dokumente und dem damit verbundenen Zeitaufwand an. Geeignete Nachweise über die Bedürftigkeit (z. B. aktueller Bescheid über den Bezug von Bürgergeld) sind vorzulegen.

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Benötigte Unterlagen

Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Beglaubigung von Schriftstücken und Zeugnissen Bei einer amtlichen Beglaubigung wird mit Siegel und Unterschrift bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt. Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen. Eine Beglaubigung ist nur möglich, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Wir dürfen nicht alle Dokumente beglaubigen, folgende Voraussetzungen müssen die vorgelegten Dokumente erfüllen: Das Original muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein. Das Original muss in deutscher Sprache erstellt sein. Das Originaldokument muss unverändert sein. Bei Unterschriftenbeglaubigungen MUSS die Unterschrift vor Ort geleistet werden! Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, zum Beispiel standesamtliche Urkunden (Geburtsurkunden, Heirats- und Sterbeurkunden). Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt Ausländische Urkunden können wir grundsätzlich beglaubigen, hierzu muss folgendes beachtet werden: das Original ist vorzulegen Das Dokument muss von einem amtlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzt worden sein. Die Beglaubigung muss für eine deutsche Behörde bestimmt sein. Beachten Sie, dass nur die Übersetzung beglaubigt wird. Sollten Sie das Zeugnis ohne Übersetzung beglaubigt haben wollen, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

So läuft es ab

Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Sie können persönlich vorsprechen bzw. eine Person Ihres Vertrauens mit der Erledigung beauftragen. In jedem Fall müssen die zu beglaubigenden Dokumente im Original vorgelegt werden!

Wie stehen die Gebühren in Minden im Vergleich?

Minden20,00 € / 3,50 €
Nordrhein-Westfalen0,40 € – 20,00 €
Deutschland (6.998 Städte)0,10 € – 35,70 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Minden?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Spezielle Hinweise für - Stadt Minden Wenn wir für Sie kopieren (inklusive Kopiergebühr): 20 € pro Dokument 3,50 € pro Unterschrift Das kürzen der vorgelegten Dokumente oder eine Anfertigung einer doppelseitigen Kopie um Gebühren zu sparen ist nicht möglich. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Minden erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Minden, Besucheranschrift: Stadthaus am Großen Domhof (Erdgeschoss), Großer Domhof 2, 32423 Minden. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Minden online?
Für Minden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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