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Internationalen Führerschein beantragen in Melle: Gebühren, Unterlagen & Termin

Internationalen Führerschein beantragen erledigen Sie in Melle bei: Bürgeramt · Melle — Gebühr laut amtlicher Angabe: 15,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Melle

Bürgeramt · Melle

Schürenkamp 16, 49324 Melle

05422 965-0

buergeramt@stadt-melle.de

Bürgerbüro Bruchmühlen · Melle

Meller Strasse 17, 49328 Melle

Bürgerbüro Buer · Melle

Kirchplatz 7, 49328 Melle

Bürgerbüro Gesmold · Melle

An der Else 6, 49326 Melle

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest. 15,00 €

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung • bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig • Vorlage des Kartenführerscheines • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Melle — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig . Allgemeine Informationen Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. In den meisten Fällen werden internationale Führerscheine nach dem sogenannten "Wiener Abkommen" (Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968) ausgestellt. In Ausnahmefällen werden internationale Führerscheine nach dem "Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926" benötigt (z.B. für Thailand). Voraussetzungen: • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein • das 18. Lebensjahr vollendet sein • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis Verfahrensablauf: Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

So läuft es ab

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen. Sie können den Antrag auf dem Postweg übermitteln oder nach Terminvereinbarung persönlich stellen.

Gut zu wissen

Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen

Wie stehen die Gebühren in Melle im Vergleich?

Melle15,00 €
Niedersachsen13,80 € – 33,00 €
Deutschland (9.223 Städte)0,80 € – 45,20 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Internationalen Führerschein beantragen“ in Melle?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest. 15,00 €
Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Melle erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt · Melle, Schürenkamp 16, 49324 Melle. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Internationalen Führerschein beantragen“ in Melle online?
Für Melle ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Das regelt § 25b Abs. 4 FeV: Der internationale Führerschein nach dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 gilt drei Jahre ab Ausstellung, der nach dem Abkommen von 1926 ein Jahr. Die Gültigkeit darf zudem nie über die des nationalen Führerscheins hinausgehen, dessen Nummer auf dem internationalen Führerschein vermerkt wird. Welches Abkommen Ihr Reiseland anwendet, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle oder der Botschaft des Ziellandes.
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Nein. Gültige deutsche Führerscheine werden in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR anerkannt, und auch in den meisten übrigen europäischen Staaten ist laut Bundesverkehrsministerium kein internationaler Führerschein erforderlich. Für Länder außerhalb Europas sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des Ziellandes erfragen, ob ein internationaler Führerschein oder eine Übersetzung mitzuführen ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Nach § 25a FeV müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit einem Führerschein nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Muster besitzen; dem Antrag sind ein Lichtbild nach Passverordnung und der Führerschein beizufügen. Wer noch einen alten Papierführerschein (Muster vor 1999) besitzt, muss diesen daher zunächst in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Der internationale Führerschein ist laut Bundesportal nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und daher nur in Verbindung mit diesem gültig.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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