Internationalen Führerschein beantragen in Mainz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Mainz
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) · Mainz
Elly-Beinhorn-Straße 16, 55129 Mainz
Mo, Fr 08:00-12:00 · Di 08:00-15:00 · Do 08:00-12:00,13:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
06131 122424
fuehrerscheinstelle@stadt.mainz.de
Gebühren (amtlich)
Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt) • Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung), RGBL. 1930 II S. 1233 • Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung) - RGBL.1977 II S.809
Benötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung • gültiger Führerschein • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Voraussetzungen
• Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist. • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins. • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. • Ihr Hauptwohnsitz muss in Mainz sein. • Wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, müssen Sie zuerst den Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen.
Gut zu wissen
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. Für Länder innerhalb der EU und des EWR benötigen Sie keinen internationalen Führerschein. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Reiseorganisation, welchen der beiden internationalen Führerscheine Sie benötigen. Für folgende Vertragsstaaten beträgt die Gültigkeit des internationalen Führerscheins 1 Jahr (nach Anlage 8c zu § 25b Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung): Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich Hinweis zu Thailand: Nachdem Thailand zum 1. Mai 2020 auch dem "Wiener Abkommen von 1968" beigetreten ist, können wir Ihnen auch für Thailandreisen den Internationalen Führerschein nach Muster Anlage 8d ("Wiener Abkommen vom 8. November 1968") ausstellen.
Häufige Fragen
Was kostet „Internationalen Führerschein beantragen“ in Mainz?
Wo kann ich „Internationalen Führerschein beantragen“ in Mainz erledigen?
Geht „Internationalen Führerschein beantragen“ in Mainz online?
Wie lange ist der internationale Führerschein gültig?
Brauche ich für die EU einen internationalen Führerschein?
Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?
Weitere Behördengänge in Mainz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Internationalen Führerschein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.