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Nebenwohnsitz anmelden in Magdeburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Magdeburg bei: BürgerBüro Nord · Magdeburg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Magdeburg

BürgerBüro Nord · Magdeburg

Lübecker Straße 32, 39124 Magdeburg, Landeshauptstadt

Mo-Do 08:00-13:00, Fr 08:00-12:00, Di, Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)

115

bbn@buergerbuero.magdeburg.de

BürgerBüro Süd · Magdeburg

Salbker Chaussee 67, 39118 Magdeburg, Landeshauptstadt

Mo 08:00-13:00, Di 08:00-13:00,14:00-17:30, Mi 08:00-13:00, Do geschlossen, Fr 08:00-12:00, Sa 08:00-12:00 · Feiertag, Mi[3], Sa[1] geschlossen (lt. OpenStreetMap)

115

bbs@buergerbuero.magdeburg.de

BürgerBüro Mitte · Magdeburg

Leiterstraße 2a, 39104 Magdeburg, Landeshauptstadt

Mo, Mi 08:00-13:00 · Di, Do 08:00-13:00,14:00-17:30 · Fr 08:00-12:00 · Sa 08:00-12:00 open "nur Terminkunden" · Mi[3] closed · Sa[1] closed · Feiertag … (lt. OpenStreetMap)

bbm@buergerbuero.magdeburg.de

BürgerBüro West · Magdeburg

Bruno-Beye-Ring 50, 39130 Magdeburg, Landeshauptstadt

Mo, Mi 08:00-13:00 · Di, Do 08:00-13:00,14:00-17:30 · Fr 08:00-12:00 · Sa, So, Feiertag, Mi[3] geschlossen (lt. OpenStreetMap)

bbw@buergerbuero.magdeburg.de

Gebühren (amtlich)

Die Anmeldung ist gebührenfrei. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden. Bitte beachten Sie, dass die Landeshauptstadt Magdeburg eine Zweitwohnungssteuer erhebt.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Magdeburg — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, sind Sie verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Wohnung, in der Sie sich überwiegend aufhalten, gilt als Ihre Hauptwohnung. Verfügen Sie darüber hinaus über eine weitere Wohnung im Inland, handelt es sich dabei um eine Nebenwohnung. Auch diese ist grundsätzlich bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Pflicht zur Anmeldung der Nebenwohnung besteht jedoch erst, wenn Sie diese länger als sechs Monate beziehen und sie zumindest gelegentlich zum Schlafen oder Wohnen nutzen. In Zweifelsfällen kann die Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung verlangen, dass ein Fragebogen zu den tatsächlichen Aufenthaltszeiten ausgefüllt wird. Hinweis zur Zweitwohnungssteuer Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgt, während für die Festsetzung der Zweitwohnungsteuer das Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern zuständig ist. Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer kann vorab online abgegeben werden. Hier finden Sie den Online-Dienst und weitere Informationen zur Zweitwohnungssteuer.

So läuft es ab

Sie können Ihre Anmeldung online oder persönlich im Bürgerbüro durchführen. Online • Prüfen Sie die Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes. • Sie starten den Online-Dienst. Halten Sie Ihren Personalausweis, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre sechsstellige Ausweis-PIN bereit. • Sie melden sich mit Ihrem BundID-Konto im Online-Dienst an. Optional können Sie den Online-Dienst auch als Gast nutzen. • Sie erhalten nach der Authentifizierung eine Übersicht Ihrer Meldedaten und müssen die Richtigkeit dieser bestätigen. • Sie erfassen die neue Anschrift Ihrer Nebenwohnung in Magdeburg. • Sie können im nächsten Schritt weitere Familienangehörige auswählen die ebenfalls in die neue Nebenwohnung eingezogen sind. Sie müssen im Online-Dienst bestätigen, dass Sie zum Datenabruf für diese Familienmitglieder berechtigt sind. • Optional: Wenn Sie aktuell nicht in Magdeburg gemeldet sind, können Sie im nächsten Schritt eine frühere Wohnung in Magdeburg angeben. Dies erleichtert die Zuordnung zu Ihrem früheren Datensatz im Melderegister und dieser wird fortgeschrieben. • Machen Sie Angaben zum Eigentümer beziehungsweise zum Wohnungsgeber der Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung, können Sie diese selber ausstellen und hochladen. • Schließen Sie den Online-Dienst ab und geben Sie für Rückfragen noch Ihre E-Mail-Adresse an. • Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail über die Bearbeitung. • Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung zur Verfügung gestellt. Persönliche Vorsprache • Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin im Bürgerbüro. • Erscheinen Sie persönlich zum Termin oder lassen Sie sich vertreten. • Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor. • Ihre Angaben werden vor Ort geprüft. • Sie erhalten die Meldebestätigung direkt im Anschluss.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet „Nebenwohnsitz anmelden“ in Magdeburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Anmeldung ist gebührenfrei. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld bis zu tausend Euro geahndet werden. Bitte beachten Sie, dass die Landeshauptstadt Magdeburg eine Zweitwohnungssteuer erhebt.
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Magdeburg erledigen?
Zuständig ist: BürgerBüro Nord · Magdeburg, Lübecker Straße 32, 39124 Magdeburg, Landeshauptstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Magdeburg online?
Für Magdeburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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