Amtliche Beglaubigung in Ludwigshafen am Rhein: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Ludwigshafen am Rhein
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Betreuungsbehörde
Europaplatz 1, 67063 Ludwigshafen am Rhein
Mo, Di 09:00-12:00 · Do 09:00-12:00,14:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 621 504-2715
5-13@ludwigshafen.de
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Achtmorgenstraße 9, 67065 Ludwigshafen am Rhein
Mo-Mi, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
115
Buergerdienste@ludwigshafen.de
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen am Rhein
115
Buergerdienste@ludwigshafen.de
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Schillerplatz 2, 67071 Ludwigshafen am Rhein
115
Buergerdienste@ludwigshafen.de
Gebühren (amtlich)
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. Amtliche Beglaubigung von Urkunden bzw. Kopienbeglaubigung : • Dokument mit 1-2 Seiten: 3,00 Euro • Dokument mit 3-5 Seiten: 4,00 Euro • Dokument ab 6 Seiten: 5,00 Euro Amtliche Beglaubigung von Unterschriften: • Unterschriftsbeglaubigungen öffentlich 15,00 Euro • Unterschriftsbeglaubigung amtlich 5,00 Euro Fertigung von Kopien: • bis 3 Kopien à 1,00 Euro • bis 6 Kopien à 2,00 Euro • bis 10 Kopien à 3,00 Euro • für mehr als 10 Kopien à 3,00 Euro + 0,30 Euro je weitere Seit Zahlungsart: In allen Bürgerbüros kann bar oder per EC bezahlt werden.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Gut zu wissen
Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden. Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist, benötigt wird. Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.
Wie stehen die Gebühren in Ludwigshafen am Rhein im Vergleich?
| Ludwigshafen am Rhein | 3,00 € / 4,00 € / 5,00 € / 15,00 € |
| Rheinland-Pfalz | 1,00 € – 18,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Ludwigshafen am Rhein?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Ludwigshafen am Rhein erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Ludwigshafen am Rhein:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.