Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Limburg an der Lahn: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Limburg an der Lahn
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachbereich Infektions- und Gesundheitsschutz
Schiede 43, 65549 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt
06431 296-614
60.30@limburg-weilburg.de
Gebühren (amtlich)
Für die Erstbelehrung Verwaltungsgebühr: 29,00 € Vorkasse: Nein Für die Ausstellung eines Duplikats Verwaltungsgebühr : 12,00 € Vorkasse: Nein
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Gut zu wissen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetzt findet derzeit nur online statt. Unter folgendem Link können Sie sich für die Online-Belehrung anmelden: Anmeldung Online-Belehrung
Wie stehen die Gebühren in Limburg an der Lahn im Vergleich?
| Limburg an der Lahn | 29,00 € / 12,00 € |
| Hessen | 10,00 € – 29,00 € |
| Deutschland (6.527 Städte) | 1,00 € – 49,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Limburg an der Lahn?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Limburg an der Lahn erledigen?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Limburg an der Lahn:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.