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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Leverkusen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Leverkusen bei: Verwaltung, Zentrale Dienste und Tagesbetreuung für Kinder - Abteilung 510 · Leverkusen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Leverkusen

Verwaltung, Zentrale Dienste und Tagesbetreuung für Kinder - Abteilung 510 · Leverkusen

Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen

51@stadt.leverkusen.de

Stadt Leverkusen

Goetheplatz 1 -4, 51379 Leverkusen

postmaster@stadt.leverkusen.de

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Benötigte Unterlagen

• Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen, • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. • Sie sind mindestens 21 Jahre alt. • Sie haben mindestens einen Hauptschulabschluss. • Sie besitzen Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Kindern oder Sie möchten eine Weiterbildung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) absolvieren. • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot. Das Wohl des Tagespflegekindes als auch der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben, muss gewährleistet sein. • Sie sind persönlich als Kindertagespflegeperson geeignet, das heißt: • Sie achten Kinder in ihrer Persönlichkeit und erkennen ihre Bedürfnisse. • Sie sind an einer partnerschaftlichen und am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit den Eltern und mit dem Fachbereich Kinder und Jugend interessiert. • Sie setzen sich gerne mit pädagogischen Fragen auseinander und sind bereit, sich für diese Betreuungsform fortlaufend weiter zu bilden.

So läuft es ab

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein: • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson • polizeiliches Führungszeugnis • ärztliches Attest (über Masernschutz) Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

Gut zu wissen

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt, • ist auf 5 Jahre befristet, • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Im familiären Rahmen kann auf den individuellen Entwicklungsstand sowie die Interessen und Bedürfnisse der Kinder besonders gut eingegangen werden. Gemeinsam mit einer altersgerechten Förderung werden so optimale Entwicklungsbedingungen geschaffen. Eine Kindertagespflegeperson kann für einen Teil des Tages oder ganztags bis zu 5 Kinder zeitgleich betreuen. Dies findet im eigenen Haushalt, im Einzelfall aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen statt. In Großtagespflegestellen betreuen 2 bis 3 Kindertagespflegepersonen max. 9 Kinder.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Leverkusen erledigen?
Zuständig ist: Verwaltung, Zentrale Dienste und Tagesbetreuung für Kinder - Abteilung 510 · Leverkusen, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Leverkusen online?
Für Leverkusen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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