Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Langenfeld: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Langenfeld
Untere Bauaufsichtsbehörde · Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rheinland)
bauaufsicht@langenfeld.de
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• Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten), • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen. • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist. • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug), • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
Voraussetzungen
• Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber). • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen. • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören. • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein. Die sich auf Dauerwohnrecht oder Wohnungseigentum beziehenden Räume müssen eine komplette Wohnung mit allen Ihren Räumen und Nebenräumen bilden. Weiter müssen die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sein. Von der Abgeschlossenheit ist dann die Rede, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Räumen und anderen Wohnungen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder vom Freien haben. Zusätzlich können auch abschließbare Räume außerhalb der Wohnung zu dieser gehören. Jede Wohnung muss innerhalb der Räume über eine eigene Wasserver- und -entsorgung sowie über einen Anschluss an eine Heizung verfügen.
So läuft es ab
• Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein. • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans. Eine fachkundige Person fertigt den sogenannten Aufteilungsplan des Grundstücks und des Gebäudes an. Der Antragssteller reicht einen Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Unteren Baufsichtsbehörde ein. Hierfür sind der Aufteilungsplan und die anderen erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Untere Baufsichtsbehörde erteilt die schriftliche Bescheinigung und stellt dem Antragssteller diese zusammen mit der angeforderten Anzahl an Ausfertigungen Aufteilungsplänen aus.
Gut zu wissen
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht). Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind. An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt. Zur Bildung von Sondereigentum innerhalb eines Grundstücks und dem darauf stehenden Gebäude, wird eine Bescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass die einzelnen Wohnungen, nicht zu Wohnzwecken dienende Räume oder Garagenstellplätze nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in sich abgeschlossen sind. Dies wird auch als Abgeschlossenheitsbescheinigung bezeichnet. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird u. a.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Langenfeld erledigen?
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Was ist der Aufteilungsplan?
Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?
Weitere Behördengänge in Langenfeld:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.