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Waffenbesitzkarte beantragen in Lampertheim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Waffenbesitzkarte beantragen erledigen Sie in Lampertheim bei: Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht · Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 35,00 € / 87,00 € / 93,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Lampertheim kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht · Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

waffenrecht@kreis-bergstrasse.de

Gebühren (amtlich)

Waffenbesitzkarte für Langwaffen bei Jagdscheininhabern 35,00 € Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen 87,00 € Ausstellung einer Erb-Waffenbesitzkarte mit Eintragung einer Waffe 93,00 € An- oder Abmeldungen einer Schusswaffe 17,00 € Erteilung einer Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe 51,00 € Munitionserwerbsberechtigung für jedes einzelne Kaliber 35,00 € Regelüberprüfung – Prüfung der Zuverlässigkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 4 Waffengesetz alle 3 Jahre 17,00 € bis 69,00 €

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Voraussetzungen

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Gut zu wissen

Sie wollen eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben? Dann benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte.

Wie stehen die Gebühren in Lampertheim im Vergleich?

Lampertheim35,00 € / 87,00 € / 93,00 € / 17,00 €
Hessen17,00 € – 93,00 €
Deutschland (9.266 Städte)17,00 € – 288,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Waffenbesitzkarte beantragen“ in Lampertheim?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Waffenbesitzkarte für Langwaffen bei Jagdscheininhabern 35,00 € Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen 87,00 € Ausstellung einer Erb-Waffenbesitzkarte mit Eintragung einer Waffe 93,00 € An- oder Abmeldungen einer Schusswaffe 17,00 € Erteilung einer … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Waffenbesitzkarte beantragen“ in Lampertheim erledigen?
Zuständig ist: Kreisverwaltung Bergstraße - Waffenrecht · Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt, Gräffstraße 5, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Führen?
Die Waffenbesitzkarte erlaubt nur Erwerb und Besitz (§ 10 Abs. 1 WaffG) – also die Waffe zu Hause aufzubewahren. Das Führen, das heißt die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, erfordert einen Waffenschein (§ 10 Abs. 4 WaffG). Keine Führungserlaubnis braucht, wer die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert, sofern der Transport einem vom eigenen Bedürfnis umfassten Zweck dient oder damit zusammenhängt – etwa dem Weg zum Schießstand (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG).
Was bedeuten grüne, gelbe und rote Waffenbesitzkarte?
Das Waffengesetz selbst kennt keine Farbbezeichnungen – sie haben sich in der Verwaltungspraxis für die verschiedenen WBK-Typen etabliert. Die grüne WBK ist die Standard-Erlaubnis, etwa für Jäger oder einzelne Sportwaffen. Die gelbe WBK ist die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 6 WaffG: eine unbefristete Erwerbserlaubnis für bestimmte Waffenarten wie Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen oder einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition. Die rote WBK erhalten Sammler, die glaubhaft machen, dass sie die Waffen für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung benötigen (§ 17 WaffG).
Welche Voraussetzungen gelten für die WBK?
Nach § 4 Abs. 1 WaffG müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6), Sachkunde (§ 7) und ein Bedürfnis (§ 8) nachweisen. Als Bedürfnis kommen unter anderem Jagd, Schießsport im Verein (§ 14 WaffG) oder eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (§ 17 WaffG) in Betracht. Das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft die Behörde alle fünf Jahre erneut (§ 4 Abs. 4 WaffG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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