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Wohngeld beantragen in Köthen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Köthen bei: Stadt Köthen (Anhalt) - Wohngeld.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Köthen

Stadt Köthen (Anhalt) - Wohngeld

Wallstraße 1-5, 06366 Köthen (Anhalt)

03496 425-127

a.koegler@koethen-stadt.de

Benötigte Unterlagen

• Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Köthen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

So läuft es ab

• Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle. • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Gut zu wissen

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern. Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten. Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben: • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger. • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich. • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Köthen erledigen?
Zuständig ist: Stadt Köthen (Anhalt) - Wohngeld, Wallstraße 1-5, 06366 Köthen (Anhalt). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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