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Wohnsitz anmelden / ummelden in Königswinter: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Königswinter bei: Bürgerservice bpunkt Königswinter-Altstadt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Königswinter

Bürgerservice bpunkt Königswinter-Altstadt

Drachenfelsstraße 9-11, 53639 Königswinter

02244 889-389

bpunkt@koenigswinter.de

Bürgerservice bpunkt Königswinter-Oberpleis

Dollendorfer Straße 39, 53639 Königswinter

02244 889-279

bpunkt@koenigswinter.de

Stadt Königswinter

Drachenfelsstraße 9-11, 53639 Königswinter

0244 889389

bpunkt@koenigswinter.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Wohnung bezogen. Für die Nutzungs des Online-Dienstes benötigen Sie: • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion • ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät • die AusweisApp ab Version 1.24.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer • die Wohnungsgeberbestätigung , wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist (Quelle: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA )

So läuft es ab

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten: Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt. (Quelle: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/EWA)

Fristen

Der Online-Dienst ist nur für Umzüge innerhalb Deutschlands nutzbar.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Königswinter erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice bpunkt Königswinter-Altstadt, Drachenfelsstraße 9-11, 53639 Königswinter. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Königswinter online?
Für Königswinter ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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