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Namensänderung beantragen in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Köln bei: Kundenzentrum Chorweiler · Köln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Köln

Kundenzentrum Chorweiler · Köln

Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-chorweiler@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Ehrenfeld · Köln

Venloer Straße 419-421, 50825 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Innenstadt · Köln

Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

Kundenzentrum Kalk · Köln

Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln

0221 / 221-0

kundenzentrum-kalk@stadt-koeln.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis oder Ihres Wohnsitzes im Reisepass ist gebührenfrei. Die Gebühren für einen neuen Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein und die Änderung von Fahrzeugpapieren entnehmen Sie bitte den "Dazugehörigen Dienstleistungen und Informationen", die den jeweiligen Überschriften zugeordnet sind. Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.

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Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin bzw. Fotograf • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel: • Adoption • Vornamenssortierung • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihren Personalausweis, Pass und Führerschein sowie Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren oder erneuern lassen.

So läuft es ab

Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür oder in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.

Gut zu wissen

Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Köln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis oder Ihres Wohnsitzes im Reisepass ist gebührenfrei. Die Gebühren für einen neuen Personalausweis, Reisepass … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Köln erledigen?
Zuständig ist: Kundenzentrum Chorweiler · Köln, Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Namensänderung beantragen“ in Köln online?
Für Köln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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