Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Köln bei: Aus- und Weiterbildung in der Hygiene (Belehrungen) · Köln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Köln

Aus- und Weiterbildung in der Hygiene (Belehrungen) · Köln

Neumarkt 15-21, 50667 Köln

53-gesundheitszeugnis@stadt-koeln.de

Gebühren (amtlich)

Die Bescheinigung kostet 25 Euro. Die Zweitschrift kostet 15 Euro. Bezahlen können Sie am Kassenautomat. Aktuell ist nur Barzahlung möglich. Die Bescheinigung für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW ist kostenfrei. Die Bescheinigung gilt in diesem Fall nur für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die kostenfreie Belehrung wird nur in der Präsenzbelehrung angeboten. Eine Kostenübernahmeerklärung muss an das Gesundheitsamt Köln gerichtet sein und mit der Rechnungsadresse und Unterschrift versehen sein.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Voraussetzungen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Belehrungen für den Lebensmittelbereich Sie möchten erstmalig im Lebensmittelbereich tätig werden? Hierzu benötigen Sie vorab eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). In einem Kurzvortrag werden Sie von Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes über die rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken belehrt.

Gut zu wissen

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Köln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Bescheinigung kostet 25 Euro. Die Zweitschrift kostet 15 Euro. Bezahlen können Sie am Kassenautomat. Aktuell ist nur Barzahlung möglich. Die Bescheinigung für Inhaber*innen der Ehrenamtskarte NRW ist kostenfrei. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Köln erledigen?
Zuständig ist: Aus- und Weiterbildung in der Hygiene (Belehrungen) · Köln, Neumarkt 15-21, 50667 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Köln online?
Für Köln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

Methodik & Quellen · Über uns