Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Köln: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Köln
Antragsberatung der Bauaufsicht · Köln
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
antragsberatung.bauen@stadt-koeln.de
Gebühren (amtlich)
Grundlage für die Errechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Scrollen Sie nach unten und wählen Sie unter "Anlagen:" die "Tarifstelle 03 Bau, Gebäude und Wohnen, Raumordnung". Die Gebühren werden dort unter der Ziffer 3.1.7 benannt. Vereinfacht beschrieben richtet sich die Gebühr nach der Anzahl der gewünschten Ausfertigungen und nach der Anzahl der Sondereigentumsanteile. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro.
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• Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten), • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen. • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist. • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein. • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug), • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
Voraussetzungen
• Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber). • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen. • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören. • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
So läuft es ab
• Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein. • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.
Gut zu wissen
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht). Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind. An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt. Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen.
Wie stehen die Gebühren in Köln im Vergleich?
| Köln | 100,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 5,00 € – 150,00 € |
| Deutschland (8.107 Städte) | 5,00 € – 500,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Köln?
Wo kann ich „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Köln erledigen?
Geht „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Köln online?
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Was ist der Aufteilungsplan?
Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?
Weitere Behördengänge in Köln:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.