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Nebenwohnsitz anmelden in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Koblenz bei: Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Koblenz

Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)

Gymnasialstraße 6, 56068 Koblenz

Mo, Mi 08:00-18:00 · Do 08:00-19:00 · Fr 08:00-14:00 · Sa[1] 10:00-14:00 · Di 08:00-14:00 "nach Vereinbarung" · So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

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buergeramt@stadt.koblenz.de

Benötigte Unterlagen

• Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird. Haupt- oder Nebenwohnung? • Nebenwohnsitz ist dort anzumelden, wo sich die Zweitwohnung befindet. • Für die Anmeldung des Nebenwohnsitz in Koblenz vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgeramt. • Schriftlich oder online ist dies nicht möglich! • Bei ledigen Einwohnern ist die Hauptwohnung automatisch die vorwiegend benutzte Wohnung. Hierbei kommt es nur darauf an, an welchem Ort man mehr Zeit verbringt. Verbringen Sie Ihre Zeit mit mehr als die Hälfte der Tage eines Jahres in Koblenz, ist hier Ihre Hauptwohnung. Verbringen Sie weniger Zeit in Koblenz, ist hier Ihre Nebenwohnung. Nur wenn man diese zeitliche Abgrenzung nicht treffen kann, wird der Schwerpunkt der Lebensbeziehung bzw. der so genannte Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Vereine) mit in die Betrachtung aufgenommen. Für verheiratete Einwohner (die nicht dauerhaft getrennt leben) gilt der Grundsatz, dass immer eine gemeinsame Hauptwohnung erklärt werden muss. Das soll immer die Wohnung sein, in der das Familienleben gestaltet wird (sog. Familienwohnung), unabhängig davon, ob dort die meiste Zeit des Jahres verbracht wird. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 21 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Hinweis : Seit dem 01.06.2012 wird für eine Zweitwohnung/Nebenwohnung im Koblenzer Stadtgebiet eine Zweitwohnungssteuer (Steuer für die Nebenwohnung) erhoben.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Koblenz erledigen?
Zuständig ist: Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt), Gymnasialstraße 6, 56068 Koblenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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