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Kirchenaustritt erklären in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Koblenz bei: Stadt Koblenz - Urkundenstelle — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Koblenz

Stadt Koblenz - Urkundenstelle

Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz

standesamt@stadt.koblenz.de

Stadt Koblenz - Kircheneintritt/ Kirchenaustritt Erklärung

Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz

+49 261 129-1771

standesamt@stadt.koblenz.de

Stadt Koblenz - Kircheneintritt/ Kirchenaustritt Erklärung

Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz

+49 261 129-1771

standesamt@stadt.koblenz.de

Gebühren (amtlich)

Gebühr: 30,00 € Gebühr: 30,00 €

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Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist. Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

Voraussetzungen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

So läuft es ab

Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.

Wie stehen die Gebühren in Koblenz im Vergleich?

Koblenz30,00 €
Rheinland-Pfalz30,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Koblenz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühr: 30,00 € Gebühr: 30,00 €
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Koblenz erledigen?
Zuständig ist: Stadt Koblenz - Urkundenstelle, Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kirchenaustritt erklären“ in Koblenz online?
Für Koblenz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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