Elterngeld beantragen in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Koblenz
Stadt Koblenz - Finanzielle Leistungen für Jugend und Familie (Jugendamt)
Rathauspassage 2, 56068 Koblenz
0261 115
elterngeld@stadt.koblenz.de
Wie viel Elterngeld bekommen Sie?
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Elterngeld berechnenBenötigte Unterlagen
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Dieser beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300,00 EUR monatlich. Je nachdem, ob Sie vor der Geburt angestellt oder selbständig tätig waren, orientiert sich die Berechnung Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens an unterschiedlichen Zeiträumen (Bemessungszeitraum). Der Bemessungszeitraum ist • bei Nichtselbstständigen die letzten 12 Monate vor der Geburt, • bei Selbstständigen und Mischeinkünften der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Unberücksichtigt bleiben Monate • mit Bezug von Mutterschaftsgeld, • mit Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat, • in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich. Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal 2.770 EUR berücksichtigt. Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen. Höhe des Basiselterngeldes: Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300.00 EUR und maximal 1.800 EUR. Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt: • von 1.240 EUR und mehr zu 65 Prozent, • von 1.220 EUR zu 66 Prozent und • zwischen 1.000 EUR und 1.200 EUR zu 67 Prozent. Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz. Höhe des ElterngeldPlus: Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate.
Gut zu wissen
Die Höhe Ihres Elterngelds wird durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet und orientiert sich an verschiedenen Faktoren.
Elterngeldrechner: So viel steht Ihnen zu
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach § 2 BEEG. Anspruch entfällt ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG, Alleinstehende und Paare).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Elterngeld beantragen“ in Koblenz erledigen?
Wie lange kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Kann ich Elterngeld online beantragen?
Weitere Behördengänge in Koblenz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Elterngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.