Amtliche Beglaubigung in Koblenz: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Koblenz
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Gymnasialstraße 6, 56068 Koblenz
Mo, Mi 08:00-18:00 · Do 08:00-19:00 · Fr 08:00-14:00 · Sa[1] 10:00-14:00 · Di 08:00-14:00 "nach Vereinbarung" · So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
115
buergeramt@stadt.koblenz.de
Stadt Koblenz - Migration (Ordnungsamt)
Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz
Mo-Di, Do-Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:30,13:30-16:30 (lt. OpenStreetMap)
+49 261 129-4685
auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de
Stadt Koblenz - Urkundenstelle
Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz
standesamt@stadt.koblenz.de
Gebühren (amtlich)
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. Beglaubigungen von Kopien: 5 ,00 Euro je angebrachtem Beglaubigungsvermerk Beglaubigungen von Unterschriften: 15,00 Euro Gebührenbefreiung: • kostenfrei für Beglaubigungen von Dokumenten (wie Zeugnisse) für Schüler/innen und Studenten/Studentinnen sowie für Angelegenheiten des Schul- und Hochschulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung • gilt für bis zu drei Beglaubigungen pro Dokument • ab der vierten Beglaubigung entfällt die Gebührenbefreiung • für gemeinnützige Vereine bei Nachweis eines Freistellungsbescheides durch das Finanzamt gebührenfrei Beglaubigungen von Kopien: 5 ,00 Euro je angebrachtem Beglaubigungsvermerk Beglaubigungen von Unterschriften: 15,00 Euro Gebührenbefreiung: • kostenfrei für Beglaubigungen von Dokumenten (wie Zeugnisse) für Schüler/innen und Studenten/Studentinnen sowie für Angelegenheiten des Schul- und Hochschulbesuchs sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung • gilt für bis zu drei Beglaubigungen pro Dokument • ab der vierten Beglaubigung entfällt die Gebührenbefreiung • für gemeinnützige Vereine bei Nachweis eines Freistellungsbescheides durch das Finanzamt gebührenfrei
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Benötigt werden das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Gut zu wissen
Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden. Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechtsvorschrift vorzulegen ist, benötigt wird. Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerliche Gesetzbuch.
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Koblenz?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Koblenz erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Koblenz:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.