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Kirchenaustritt erklären in Karlsruhe: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Karlsruhe bei: Standesamt Grötzingen · Karlsruhe — Gebühr laut amtlicher Angabe: 42,00 € / 22,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Karlsruhe

Standesamt Grötzingen · Karlsruhe

Rathausplatz 1, 76229 Karlsruhe

Di, Mi, Fr 08:30-12:00 · Do 10:00-12:00,13:30-17:00 (lt. OpenStreetMap)

0721 133 7614

standesamt@groetzingen.karlsruhe.de

Standesamt Karlsruhe Stadt: Geburten, Sterbefälle, besondere Beurkundungen

Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe

nach Terminvereinbarung · Feiertag geschlossen · Mo-Fr 08:30-12:30 · Do 14:00-17:00 · Mo-Mi 13:30-16:30 (lt. OpenStreetMap)

0721 115

standesamt@oa.karlsruhe.de

Standesamt Durlach · Karlsruhe

Verwaltung - Pfinztalstraße 33, 76227 Karlsruhe-Durlach

0721 133 1931

standesamt@durlach.karlsruhe.de

Standesamt Neureut · Karlsruhe

Neureuter Hauptstraße 256 - 258, 76149 Karlsruhe

0721 7805 142

neureut@karlsruhe.de

Gebühren (amtlich)

Gebührenrahmen: in der Regel zwischen EUR 10,00 und 60,00. Er richtet sich konkret nach der Gebührensatzung der Kommune. 42,00 Euro pro Person Für Kinder unter 14 Jahren, die zusammen mit einem Elternteil aus derselben Religionsgemeinschaft austreten, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. 22,00 Euro für nachträglich ausgestellte Bescheinigung über den Kirchenaustritt

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Benötigte Unterlagen

Reisepass oder Personalausweis Hinweis: Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Karlsruhe — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

So läuft es ab

Die Erklärung über den Austritt können Sie beim zuständigen Standesamt entweder persönlich zur Niederschrift abgeben oder in öffentlich beglaubigter Form per Post einreichen. Die Erklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten. Die zuständige Stelle teilt den Austritt der betroffenen Kirche, anderen Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft sowie der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde stellt der Finanzverwaltung die Information über den Austritt aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft zur Verfügung, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann. Einige Kirchen und Religionsgemeinschaften haben Vereinbarungen über den Übertritt geschlossen. Der Übertritt ist in diesem Fall zwischen diesen Religionsgemeinschaften nach den Bestimmungen der Vereinbarung ohne Erklärung des Austritts möglich. Alternativ können Sie Ihre Kirchenaustrittserklärung bei einem Notar öffentlich beglaubigen lassen. Die Erklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten. Die vom Notar beglaubigte Erklärung muss, um wirksam zu werden, dem Standesamt anschließend übersandt werden.

Gut zu wissen

Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. An die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, knüpft sich ggf. unter anderem die Kirchensteuerpflicht. Die Kirchen, die Religionsgemeinschaften und die Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können zur Deckung ihrer Bedürfnisse von ihren Angehörigen Steuern erheben. Die Lohn- oder Einkommensteuer bildet in der Regel die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Der Staat erhebt sie für die Kirchen, die anderen Religionsgemeinschaften und die Weltanschauungsgemeinschaften. Den Steuersatz legt die jeweilige Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft fest. Er beträgt in Baden-Württemberg grundsätzlich acht Prozent, für Angehörige der Römisch-katholischen Kirche mit Wohnsitz in Bad Wimpfen seit dem 1. Januar 2016 neun Prozent. Dies gilt für den Postleitzahlenbereich 74206 einschließlich der Postleitzahlen für Postfächer und Großempfänger. Für den Lohnsteuerabzug wird dem Arbeitgeber die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft durch die von der Finanzverwaltung zum Abruf bereitgestellten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mitgeteilt.

Wie stehen die Gebühren in Karlsruhe im Vergleich?

Karlsruhe42,00 € / 22,00 €
Baden-Württemberg7,50 € – 42,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Karlsruhe?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebührenrahmen: in der Regel zwischen EUR 10,00 und 60,00. Er richtet sich konkret nach der Gebührensatzung der Kommune. 42,00 Euro pro Person Für Kinder unter 14 Jahren, die zusammen mit einem Elternteil aus derselben Religionsgemeinschaft austreten, wird … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Karlsruhe erledigen?
Zuständig ist: Standesamt Grötzingen · Karlsruhe, Rathausplatz 1, 76229 Karlsruhe. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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