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Wohnsitz anmelden / ummelden in Jüchen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Jüchen bei: Bürgerbüro · Jüchen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Jüchen

Bürgerbüro · Jüchen

Am Rathaus 5, 41363 Jüchen

02165 915-3233

buergerbuero@juechen.de

Stadt Jüchen

Am Rathaus 5, 41363 Jüchen

021659150

ju.digital@juechen.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

So läuft es ab

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. Persönlich im Bürgerbüro Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen - insbesondere die Wohnungsgeberbescheinigung - mit. Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgerbüro anwesend sein. Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgerbüro machen. Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin.  Elektronische Wohnsitzanmeldung Ab sofort können Sie Ihre Wohnsitzänderung auch online vornehmen. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Besuch im Bürgerbüro an- oder ummelden. Wie funktioniert das? Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto bei der BundID notwendig. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie Ihre Behördenangelegenheiten online abwickeln können. Nachdem Sie ein kostenfreies Nutzerkonto bei der BundID erstellt haben, können Sie Ihre Daten aus dem Melderegister abrufen und aktualisieren. Wenn Sie zur Miete wohnen, laden Sie ebenfalls die Wohnungsgeberbestätigung hoch, um den Antrag abzusenden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen nach der erfolgreichen Prüfung eine digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Jüchen erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Jüchen, Am Rathaus 5, 41363 Jüchen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Jüchen online?
Für Jüchen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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