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Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Husum: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) erledigen Sie in Husum bei: Kreis Nordfriesland - Fachbereich 2 - Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Gesundheit und Veterinärwesen - 2.50 Fachdienst Gesundheit - 2.50.0 Abteilung Amtsärztlicher Dienst · Husum. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Husum

Kreis Nordfriesland - Fachbereich 2 - Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Gesundheit und Veterinärwesen - 2.50 Fachdienst Gesundheit - 2.50.0 Abteilung Amtsärztlicher Dienst · Husum

Marktstraße 6, 25813 Husum

04841 67-759

gesundheitsamt@nordfriesland.de

Gebühren (amtlich)

Von der Gebühr für eine Belehrung sind befreit: • Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ( www.ehrenamtskarte.de ). • Inhaber einer JuLeiCa (Jugendgruppen-Leiter-Card) • Inhaber eines Feuerwehrdienstausweises • Ehrenamtlich tätige Personen (mit einem schriftlichen Nachweis der Institution) • Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen aus dem Kreis Nordfriesland, die eine Belehrung für ein Schulpraktikum benötigen. WICHTIGER HINWEIS: Ein entsprechender Ausweis oder eine Praktikumsbescheinigung ist eingescannt oder als Foto per E-Mail vor der Anmeldung an ifsg@tz-glehn.de einzureichen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-Mail mit einem Gutscheincode, sofern der Nachweis ausreicht. Erst mit dem Gutscheincode können Sie über die Anmeldeplattform eine Belehrung kostenfrei buchen. Eine Gebührenbefreiung für den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr o.ä. wird nicht gewährt. Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich, wenn die Kosten von dritter Seite erstattet werden oder auf die Leistung umgelegt werden können (z.B. Kindergartenbeiträge).

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Benötigte Unterlagen

• bei Minderjährigen ist eine Bescheinigung der Erziehungsberechtigten vor dem Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de zu senden • ggf. Ehrenamtskarte, Feuerwehrdienstausweis oder Bescheinigung der Schule über ein Schulpraktikum

Voraussetzungen

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Wer benötigt eine Belehrung? Eine Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und somit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt benötigen Sie, wenn Sie erstmalig eine gewerbsmäßige Tätigkeit gemäß § 42 Abs. 1 IfSG aufnehmen wollen. Die Bescheinigung über diese Belehrung ist dem Arbeitgeber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit im Lebensmittelbereich auszuhändigen. Die Infektionsschutzbelehrung wird im Kreis Nordfriesland ausschließlich online angeboten. Einen Termin können Sie unter folgendem Link reservieren: https://nf.gotzg.de/ . Es gibt keine Präsenztermine.

So läuft es ab

Wie funktioniert die Online-Belehrung? Das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab: • Sie buchen unter https://nf.gotzg.de/ einen Termin für die Onlinebelehrung. • Die Daten werden datenschutzkonform übertragen. • Bitte schalten Sie das Endgerät 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf (nach Ihrer persönlichen Auswahl) angerufen. • Sie zeigen Ihren Personalausweis in die Webcam, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann. • Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet. • Jetzt müssen Sie noch die datenschutzrechtlichen Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen. • Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen. • Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung. • Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Fünf Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt. • Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden. • Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an infektionsschutz@nordfriesland.de • Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! • Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken.

Gut zu wissen

Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Husum?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Von der Gebühr für eine Belehrung sind befreit: • Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ( www.ehrenamtskarte.de ). • Inhaber einer JuLeiCa (Jugendgruppen-Leiter-Card) • Inhaber eines Feuerwehrdienstausweises • Ehrenamtlich tätige Personen (mit einem … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Husum erledigen?
Zuständig ist: Kreis Nordfriesland - Fachbereich 2 - Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Gesundheit und Veterinärwesen - 2.50 Fachdienst Gesundheit - 2.50.0 Abteilung Amtsärztlicher Dienst · Husum, Marktstraße 6, 25813 Husum. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Husum online?
Für Husum ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Ein gesetzliches Ablaufdatum danach gibt es nicht: Stattdessen muss der Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und die Teilnahme dokumentieren (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, sowie Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42 IfSG) — etwa in Gastronomie, Bäckerei, Kantine oder Kita-Küche. Die Belehrung muss vor der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit erfolgen (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Kann die Belehrung online stattfinden?
Viele Gesundheitsämter bieten die Erstbelehrung inzwischen auch online an — etwa als Video-Belehrung mit Online-Anmeldung —, andere führen ausschließlich Präsenztermine durch. Ob Ihr Gesundheitsamt eine Online-Belehrung anbietet, sehen Sie in der Städte-Tabelle mit den amtlichen Links.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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