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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Hürth: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Hürth bei: Einwohnermeldeabteilung (30-2) · Hürth.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Hürth

Einwohnermeldeabteilung (30-2) · Hürth

Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm) • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen) • gültiger Führerschein • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend) • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

Gut zu wissen

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrersitz) ausgelegt sind, fahren. Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen. Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt. Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen. Die Einwohnermeldeabteilung der Stadt Hürth nimmt den Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis nur entgegen. Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises. B96 und B196 sind keine Erweiterungen des Führerscheines, so dass diese Anträge nicht angenommen werden dürfen. Bei diesen Anträgen handelt es sich um Führerscheineinträge, die persönlich in der Führerscheinstelle in Bergheim gestellt werden müssen. Dort ist eine Vorsprache ebenfalls nur mit Termin möglich. Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Hürth?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Hürth erledigen?
Zuständig ist: Einwohnermeldeabteilung (30-2) · Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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