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Namensänderung beantragen in Hoyerswerda: Gebühren, Unterlagen & Termin

Namensänderung beantragen erledigen Sie in Hoyerswerda bei: Landratsamt Bautzen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Hoyerswerda kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landratsamt Bautzen

Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen

Di 08:30-18:00 · Do 08:30-18:00 (lt. OpenStreetMap)

03591 5251 0

information@lra-bautzen.de

Gebühren (amtlich)

• Änderung eines Familiennamens: EUR 20,00 bis 1150 pro Person • Änderung eines Vornamens: EUR 10,00 bis 600,00 • bei mittellosen Antragstellenden im Einzelfall: gebührenfrei Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Namensänderung für den oder die Antragstellende ab. Bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags fällt ein Zehntel bis die Hälfte der Gebühr an.

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Benötigte Unterlagen

Benötigt werden insbesondere: • gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) • falls die Antragsberechtigung auf einem besonderen Status beruht (zum Beispiel als Asylberechtigte/r): Vorlage des entsprechenden Dokumentes • Nachweis über den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (zum Beispiel Personalausweis, Meldebescheinigung) • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister der oder des Antragstellenden und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll • Führungszeugnis bei Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben • gegebenenfalls: Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde • Erklärung darüber, ob Sie schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt haben, gegebenenfalls: Angabe der betreffenden Behörde und der von ihr getroffenen Entscheidung • gegebenenfalls: Einkommensnachweise (falls für die Gebührenfestsetzung erforderlich) Je nach Einzelfall kann die Namensänderungsbehörde weitere Unterlagen anfordern. Tipp: Informieren Sie sich im Zweifel vor der Antragstellung bei der zuständigen Stelle.

So läuft es ab

• beantragen Sie die Namensänderung schriftlich bei der Namensänderungsbehörde. • Legen Sie in Ihrem Antrag die Beweggründe ausführlich dar. Die Namensänderungsbehörde beteiligt verschiedene Stellen, bei über 14 Jahre alten Personen beispielsweise die Polizei. Außerdem holt sie Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis, beim Amtsgericht und bei Bedarf von weiteren Stellen ein. Hinweis: • Ist neben Ihnen eine weitere Person beteiligt (zum Beispiel der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern), erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie die Unanfechtbarkeit des Bescheids abwarten müssen. Dem oder der Beteiligten wird der Bescheid ebenfalls zugestellt, einschließlich einer Rechtsbehelfsbelehrung. Die Namensänderung wird in diesen Fällen wirksam, wenn die andere beteiligte Person die Namensänderung akzeptiert oder die Widerspruchsbehörde beziehungsweise die Gerichte sie bestätigen. Sobald die Namensänderung wirksam ist (der Bescheid nicht innerhalb der Frist angefochten wurde), erhalten Sie eine Urkunde, aus der die Namensänderung ersichtlich ist. Danach müssen Sie verschiedene Dokumente selbstständig ändern lassen (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugbrief). Orientierung bieten Ihnen hierbei die Amt24-Informationen zur Namensänderung nach einer Heirat. Die Namensänderungsbehörde teilt die Namensänderung weiteren Stellen mit: • der Meldebehörde • dem Standesamt, das das Geburtenregister führt • dem Standesamt, das das Eheregister führt (bei Änderung oder Feststellung des Ehenamens der Eheleute) • dem Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (bei Änderung oder Feststellung des Lebenspartnerschaftsnamens)

Gut zu wissen

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie Ihren Familiennamen oder Vornamen ändern lassen. Diese Möglichkeit ist jedoch auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von anderen Gründen, die zu Namensänderungen führen können, beispielsweise Heirat und Scheidung. Diese Vorgänge sind von den nachfolgenden Ausführungen nicht berührt.

Häufige Fragen

Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Hoyerswerda?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Änderung eines Familiennamens: EUR 20,00 bis 1150 pro Person • Änderung eines Vornamens: EUR 10,00 bis 600,00 • bei mittellosen Antragstellenden im Einzelfall: gebührenfrei Die tatsächliche Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Hoyerswerda erledigen?
Zuständig ist: Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG). Die maßgeblichen Umstände werden von Amts wegen festgestellt; dabei sollen insbesondere die unmittelbar Beteiligten sowie Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden (§ 3 Abs. 2 NamÄndG).
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Die Bestimmung eines Ehenamens sowie die Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früher geführten Namens nach Scheidung oder Verwitwung erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (§ 1355 BGB) – einen wichtigen Grund verlangt das Gesetz dafür nicht. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus (§ 3 NamÄndG) und wird bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt (§ 5 NamÄndG).
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Nach § 5 NamÄndG stellen Sie den Antrag schriftlich oder zu Protokoll bei der nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Welche Behörde das konkret ist, regelt das jeweilige Bundesland – in Berlin ist es etwa das Standesamt, in Bayern das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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