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Einbürgerung beantragen in Hohen Neuendorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Hohen Neuendorf bei: Landkreis Oberhavel - Dezernat III - Arbeit und Soziales - Servicepunkt Migration · Oranienburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Hohen Neuendorf kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landkreis Oberhavel - Dezernat III - Arbeit und Soziales - Servicepunkt Migration · Oranienburg

Mittelstraße 16, 16515 Oranienburg

03301 601-3400

Auslaenderbehoerde@oberhavel.de

Gebühren (amtlich)

• Gebühr für eine Einbürgerung: 255,00 Euro • Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen: 51,00 Euro Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr. Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.

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Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals. Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen. Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich. Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten. Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 erlaubt.

So läuft es ab

• Sie kontaktieren die für Ihren Wohnort zuständige Einbürgerungsbehörde, um einen Einbürgerungsantrag zu stellen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. • Ihre Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und die von Ihnen eingereichten Nachweise. Falls Nachweise fehlen, fordert die Einbürgerungsbehörde diese bei Ihnen an. Das kann auch während des laufenden Einbürgerungsverfahrens passieren, wenn zum Beispiel eine Aktualisierung erforderlich ist. Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrags und der von Ihnen vorgelegten Nachweise erhalten Sie eine Nachricht von Ihrer Einbürgerungsbehörde, ob Sie eingebürgert werden können.

Fristen

Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: • seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland • unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen • keine Verurteilung wegen einer Straftat • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren. • Ausreichende Deutschkenntnisse • Kenntnisse über die Rechts und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse) • keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

Gut zu wissen

Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Wie stehen die Gebühren in Hohen Neuendorf im Vergleich?

Hohen Neuendorf255,00 € / 51,00 €
Brandenburg51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Hohen Neuendorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Gebühr für eine Einbürgerung: 255,00 Euro • Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen: 51,00 Euro Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Hohen Neuendorf erledigen?
Zuständig ist: Landkreis Oberhavel - Dezernat III - Arbeit und Soziales - Servicepunkt Migration · Oranienburg, Mittelstraße 16, 16515 Oranienburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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