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Kirchenaustritt erklären in Hofheim am Taunus: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Hofheim am Taunus bei: Bürgerbüro und Statistik · Hofheim am Taunus — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Hofheim am Taunus

Bürgerbüro und Statistik · Hofheim am Taunus

Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus

06192 202-270

buergerbuero@hofheim.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

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So läuft es ab

• Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.

Gut zu wissen

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Wie stehen die Gebühren in Hofheim am Taunus im Vergleich?

Hofheim am Taunus30,00 €
Hessen30,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Hofheim am Taunus?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Hofheim am Taunus erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro und Statistik · Hofheim am Taunus, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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