Kirchenaustritt erklären in Henstedt-Ulzburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Henstedt-Ulzburg
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Standesamt
Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg
Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00, Do 14:00-18:00, Mo-Mi 14:00-16:00 "telefonische Sprechzeiten" || "nach terminlicher Vereinbarung" · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 4193 963-0
Standesamt@henstedt-ulzburg.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Gut zu wissen
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Wie stehen die Gebühren in Henstedt-Ulzburg im Vergleich?
| Henstedt-Ulzburg | 20,00 € |
| Schleswig-Holstein | 20,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Henstedt-Ulzburg?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Henstedt-Ulzburg erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Henstedt-Ulzburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.