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Kirchenaustritt erklären in Henstedt-Ulzburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kirchenaustritt erklären erledigen Sie in Henstedt-Ulzburg bei: Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Standesamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 20,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Henstedt-Ulzburg

Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Standesamt

Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00, Do 14:00-18:00, Mo-Mi 14:00-16:00 "telefonische Sprechzeiten" || "nach terminlicher Vereinbarung" · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 4193 963-0

Standesamt@henstedt-ulzburg.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

Gut zu wissen

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.

Wie stehen die Gebühren in Henstedt-Ulzburg im Vergleich?

Henstedt-Ulzburg20,00 €
Schleswig-Holstein20,00 €
Deutschland (7.611 Städte)7,50 € – 42,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Henstedt-Ulzburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Henstedt-Ulzburg erledigen?
Zuständig ist: Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Standesamt, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Nein. Sie erklären den Austritt entweder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle oder reichen eine schriftliche Erklärung mit öffentlich beglaubigter (notarieller) Unterschrift ein. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Nein. Die zuständige Stelle benachrichtigt die Religionsgemeinschaft bzw. das Kirchensteueramt und teilt den Austritt auch der Meldebehörde mit. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf — sie dient Ihnen später als Nachweis.
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft ist landesrechtlich geregelt, deshalb unterscheiden sich die Zuständigkeiten. In Bayern erklären Sie den Austritt beim Standesamt Ihres Wohnorts, in Berlin beim Amtsgericht Ihres Wohnbezirks. Welche Stelle für Ihre Stadt zuständig ist, zeigt die Übersicht auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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